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Dienstag, 19. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Nebenwohnsitz“ veröffentlicht wurden

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.09.2023
- VIII ZR 88/22 -

BGH: Zulässigkeit der Untervermietung einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung

Wohnung muss nach Untervermietung nicht Lebensmittelpunkt des Mieters bleiben

Es kann gemäß § 553 Abs. 1 BGB ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung einer aus beruflichen Gründen genutzten Nebenwohnung bestehen. Die Wohnung muss nach der Untervermietung nicht Lebensmittelpunkt des Mieters bleiben. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Mieter einer etwa 72 qm großen Wohnung in Berlin nutzte diese aus beruflichen Gründen. Sein ebenfalls gemieteter Hauptwohnsitz lag etwa 17 km entfernt. Der Mieter hatte in der Nähe der Nebenwohnung seine Spedition und hielt sich während der Pausen seines früh morgens beginnenden und häufig bis nachts um 2 Uhr dauernden Arbeitstags in der Wohnung auf. Zudem übernachtete er dort zwei bis drei Mal in der Woche, um sich nächtliche Fahrten nach Hause zu ersparen. Der Mieter wollte nunmehr von der Vermieterin die Erlaubnis zu Untervermietung von zwei Zimmern der Wohnung. Da die Vermieterin dies verweigerte, erhob der Mieter Klage.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Urteil vom 17.03.2022
- 67 S 286/21 -

Kein Anspruch auf Untervermietung bei Erhaltung eines bloßen Nebenwohnsitzes

Geringfügige Gebrauchs- und Komfortvorteile begründen kein berechtigtes Interesse an Untervermietung

Soll eine Wohnung leidglich als Nebenwohnsitz genutzt werden, so besteht kein Anspruch auf Untervermietung der Wohnung gemäß § 553 Abs. 1 BGB. Geringfügige Gebrauchs- und Komfortvorteile können ein berechtigtes Interesse an einer Untervermietung nicht begründen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte der Mieter einer 3-Zimmer-Wohnung im Jahr 2020 vor dem Amtsgericht Berlin-Mitte gegen die Vermieterin auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung je eines Zimmers der Wohnung an zwei Untermieterinnen. Der Mieter hatte zusammen mit seiner Familie seinen Hauptwohnsitz in einer gemieteten Doppelhaushälfte am Stadtrand von Berlin. Er nutzte die... Lesen Sie mehr




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