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Bundesgerichtshof, Urteil vom 10.12.2009
- I ZR 195/07 -
BGH: Rabatt-Werbung muss eindeutig sein - Beschränkung von Preisnachlass auf vorrätige Ware muss in Werbeanzeige deutlich werden
Einschränkungen zum Angebot müssen bereits aus der Werbung ersichtlich sein
Werbung für einen Preisnachlass von 19 % ist wettbewerbswidrig, wenn in der Werbung nicht klar und eindeutig darauf hingewiesen wird, dass der Nachlass nur für im Geschäft vorrätige Waren in Anspruch genommen werden kann.
Die Parteien sind
Wettbewerber hält Preisnachlass wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot für wettbewerbswidrig
Die Klägerin hält die
Werbung muss über Bedingungen für die Inanspruchnahme des Angebots ausreichend informieren
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des beklagten Handelsunternehmens gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Stuttgart zurückgewiesen. Bei dem beworbenen
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.12.2009
Quelle: ra-online, BGH
- Oberlandesgericht Stuttgart, Urteil vom 22.11.2007
[Aktenzeichen: 2 U 45/07] - Landgericht Stuttgart, Urteil vom 16.05.2007
[Aktenzeichen: 39 O 46/07 KfH]
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Dokument-Nr. 8919
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