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Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.01.2023
- 5 StR 522/22 -
Verurteilung eines weiteren Angeklagten im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" zu lebenslanger Freiheitsstrafe rechtskräftig
Keine Rechtsfehler mehr erkennbar
Der Bundesgerichtshofs hat die Revision des Angeklagten gegen ein Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. August 2022 im sogenannten "Berliner Wettbüro-Mordfall" verworfen.
In einem ersten Rechtsgang hatte das Landgericht Berlin nach etwa fünfjähriger Hauptverhandlung mit Urteil vom 1. Oktober 2019 unter anderem den Angeklagten wegen Mordes zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt und bestimmt, dass zwei Jahre der Mindestverbüßungsdauer als vollstreckt gelten. Auf die Revision des Angeklagten hatte der Bundesgerichtshof die Verurteilung des Angeklagten wegen Mordes bestätigt, jedoch den Strafausspruch aufgehoben, weil das Landgericht die Ablehnung einer
Erneute Verurteilung zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe
Nunmehr hat das Landgericht den rechtskräftig des Mordes schuldig gesprochenen Angeklagten erneut zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Eine
Zweite LG-Entscheidung nicht mehr zu beanstanden
Der Bundesgerichtshof hat die Revision des Angeklagten verworfen, weil die Überprüfung des Urteils anhand der Revisionsbegründungsschrift keinen Rechtsfehler ergeben hat. Insbesondere hat das Landgericht alle maßgeblichen Aspekte in seine Ermessensentscheidung eingestellt und rechtsfehlerfrei gewürdigt. Das Urteil des Landgerichts Berlin vom 10. August 2022 ist damit rechtskräftig.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 16.01.2023
Quelle: Bundesgerichtshof, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32525
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