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Bundesfinanzhof, Urteil vom 20.10.2015
- VIII R 40/13 -
Berliner Testament: Bei testamentarisch angeordneter Verzinsung eines Vermächtnisses können steuerpflichtige Kapitaleinkünfte entstehen
Zinsen aufgrund eines Vermächtnisses stellen einkommensteuerpflichtige Einkünfte aus Kapitalvermögen dar
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass sich steuerpflichtige Kapitaleinkünfte bei einem Berliner Testament auch aus einer testamentarisch angeordneten Verzinsung eines Vermächtnisanspruchs ergeben können.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatten Ehegatten ein
Zinsen aus betagtem Vermächtnisanspruchs sind beim Vermächtnisnehmer steuerpflichtig
Der Bundesfinanzhof sieht die
Gleichwohl entschied der Bundesfinanzhof im Streitfall zugunsten des Sohnes. Weder seien ihm im Streitjahr
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2016
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 22318
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