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Bundesfinanzhof, Urteil vom 11.11.2015
- V R 8/15 -
Gesellschafter einer noch zu gründenden GmbH ist grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt
BFH begrenzt Vorsteuerabzug für Unternehmensgründer
Der Bundesfinanzhof hat entschieden, dass der Gesellschafter einer erst noch zu gründenden GmbH im Hinblick auf eine beabsichtigte Unternehmenstätigkeit der GmbH grundsätzlich nicht zum Vorsteuerabzug berechtigt ist.
Im zugrunde liegenden Streitfall ging es um einen Arbeitnehmer (Kläger), der über eine von ihm zu gründende
BFH verneint Anspruch auf Vorsteuerabzug
Während das Finanzgericht dem folgte, verneinte der Bundesfinanzhof den Anspruch auf
Vorsteuerabzug nur im Zusammenhang mit Investitionsumsätzen möglich
Als
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 31.03.2016
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 22409
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