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Bundesfinanzhof, Urteil vom 17.02.2011
- V R 39/09 -
BFH: In unvollständiger Rechnung unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer führt zur Umsatzsteuerschuld
Regelung soll Missbräuche durch Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis verhindern
Der unberechtigte Ausweis von Umsatzsteuer in einer Rechnung kann auch dann zur Umsatzsteuerschuld des Rechnungsausstellers führen, wenn die Rechnung nicht alle gesetzlich vorgegebenen Angaben enthält. Dies entschied der Bundesfinanzhof.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls hatte in Rechnungen, die zwar keinen Lieferzeitpunkt und keine fortlaufende Rechnungsnummer, aber alle sonstigen Rechnungsmerkmale des § 14 Abs. 4 des Umsatzsteuergesetzes (UStG) aufwiesen,
BFH gibt anders lautende Rechtsprechung zur alten Rechtslage auf
Zweck der Regelung des § 14 c Abs. 2 UStG sei es, Missbräuche durch Ausstellung von Rechnungen mit offenem Steuerausweis zu verhindern. Zur Gefährdung des Steueraufkommens genüge dabei ein Abrechnungsdokument, das die elementaren Merkmale einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2011
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 11696
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