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Bundesfinanzhof, Beschluss vom 22.07.2010
- V R 19/09 -
BFH legt EuGH Frage zu Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden vor
Kann Vorsteueraufteilung vom Flächenverhältnis anstelle des Umsatzverhältnisses abhängig gemacht werden?
Der Bundesfinanzhof hat den Gerichtshof der Europäischen Union um Vorabentscheidung der Frage gebeten, ob die Vorsteueraufteilung bei gemischt genutzten Gebäuden vom Flächenverhältnis anstelle des Umsatzverhältnisses abhängig gemacht werden kann.
In dem zugrunde liegenden Fall geht es um die Höhe des Vorsteuerabzugs für Eingangsleistungen zur Herstellung eines Gebäudes, mit dem sowohl steuerfreie als auch
BFH erbittet Klärung der Frage, ob Einschränkung des Umsatzschlüssels mit Vorgaben des Unionsrechts vereinbar ist
Der Bundesfinanzhof fragt beim Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften an, ob diese Einschränkung des Umsatzschlüssels mit den Vorgaben des Unionsrechts vereinbar ist. Dieses sieht den Umsatzschlüssel als Regel-Aufteilungsmaßstab vor. Hiervon können die Mitgliedstaaten zwar in Ausnahmefällen abweichen, das Gericht hält es jedoch für zweifelhaft, ob die Voraussetzungen für einen dieser Ausnahmefälle vorliegen.
Entscheidung des EuGH von großer Bedeutung für Errichtung von Wohn- und Geschäftsgebäuden
Die Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften hat große Bedeutung für die Errichtung von Wohn- und Geschäftsgebäuden, da die Höhe des Vorsteuerabzugs deren Finanzierung (Kapitalbedarf) beeinflusst.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.11.2010
Quelle: Bundesfinanzhof/ra-online
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Dokument-Nr. 10506
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