Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.02.2008
- 7 AZR 786/06 -
BAG zur Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG
Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nur bei unveränderten Arbeitsbedingungen möglich
Wird ein befristeter Arbeitsvertrag durch einen neuen Vertrag ohne Sachgrund befristet "verlängert", so handelt es sich dabei nur um eine Verlängerung, wenn die Arbeitsbedingungen im übrigen unverändert bleiben. Wenn allerdings - wie im vorliegenden Fall - Änderungen vereinbart werden, wird die "Verlängerung" rechtlich als neuer Arbeitsvertrag angesehen. Dessen Befristung ist dann unwirksam.
Nach § 14 Abs. 2 Satz 1 TzBfG ist die höchstens dreimalige
Sachverhalt
Die Parteien schlossen am 1. August 2004 einen zunächst bis zum 31. Dezember 2004 befristeten Arbeitsvertrag, dessen Laufzeit sie durch eine am 30. November 2004 abgeschlossene Vereinbarung bis zum 30. Juni 2005 verlängerten. Im Juni 2005 schlossen die Parteien einen weiteren befristeten Arbeitsvertrag mit einer Laufzeit bis zum 31. Dezember 2005. In diesem Vertrag haben die Parteien keine beiderseitige ordentliche Kündigungsmöglichkeit vereinbart, während ein solches Kündigungsrecht im Ausgangsvertrag enthalten war.
Die Revision des Klägers gegen das klageabweisende Urteil des Landesarbeitsgerichts war erfolgreich. Die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 20.02.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 16/08 des BAG vom 20.02.2008
- Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz, Urteil vom 06.06.2006
[Aktenzeichen: 2 Sa 236/06]
- Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 23.08.2006
[Aktenzeichen: 7 AZR 12/06]) - Verlängerung eines sachgrundlos befristeten Arbeitsvertrags nach § 14 Abs. 2 TzBfG
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 16.01.2008
[Aktenzeichen: 7 AZR 603/06])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 5634
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil5634
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.