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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 27.01.2011
- 6 AZR 526/09 -
BAG: Keine Anrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit im Entgeltsystem des TVöD
Hemmung der Stufenlaufzeit aufgrund einer Inanspruchnahme von Elternzeit stellt keine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar
Da das Arbeitsverhältnis während der Inanspruchnahme von Elternzeit ruht und in dieser Zeit keine Berufserfahrung durch den Arbeitnehmer gewonnen wird, stellt eine Nichtanrechnung der Elternzeit auf die Stufenlaufzeit des TVöD weder unmittelbar noch mittelbar eine Diskriminierung aufgrund des Geschlechts dar. Dies geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts hervor.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Falls war von 2003 bis 2009 in der Kostümabteilung des von der beklagten Stadt unterhaltenen Theaters tätig und verrichtete Schneiderarbeiten. Vom 28. April 2005 bis zum 29. Februar 2008 nahm sie
Geschlechtsdiskriminierung aufgrund der Nichtanrechnung von Elternzeit liegt nicht vor
Die Klage hatte wie in den Vorinstanzen auch vor dem Bundesarbeitsgericht keinen Erfolg. Die Klägerin wird durch die Nichtanrechnung der
Schutzfristen nach dem Mutterschutzgesetz nicht mit Inanspruchnahme von Elternzeit gleichsetzbar
Die Vergütung nach dem
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.01.2011
Quelle: Bundesarbeitsgericht/ra-online
- Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 17.06.2009
[Aktenzeichen: 12 Sa 8/09]
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Dokument-Nr. 10952
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