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Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.11.2022
- 6 AZR 15/22 -
Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam
Nachkündigung wegen Stilllegung des Flugbetriebs sozial gerechtfertigt
Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27. August 2020 sind grundsätzlich wirksam. Dies hat das Bundesarbeitsgericht entschieden.
Die Klägerin war bei
BAG: Nachkündigung gerechtfertigt
Die hiergegen gerichtete Revision der Klägerin hatte vor dem Bundesarbeitsgerichts keinen Erfolg. Die nunmehr streitbefangene Kündigung vom 27. August 2020 hat das Arbeitsverhältnis beendet. Sie ist wegen der Stilllegung des Flugbetriebs sozial gerechtfertigt. Die Anforderungen an das nach § 17 Abs. 2 KSchG mit der Personalvertretung durchzuführende Konsultationsverfahren wurden erfüllt, insbesondere wurde die Personalvertretung ausreichend über den Zeitraum der beabsichtigten Entlassungen informiert. Die Massenentlassungsanzeige wurde gemäß § 17 Abs. 3 KSchG bei der weiterhin zuständigen Agentur für Arbeit Düsseldorf vollständig erstattet. Eine Unwirksamkeit der Kündigung ergibt sich auch nicht aus sonstigen Gründen.
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 11.11.2022
Quelle: Bundesarbeitsgericht, ra-online (pm/ab)
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Dokument-Nr. 32344
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