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Donnerstag, 25. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Kabinenpersonal“ veröffentlicht wurden

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 08.11.2022
- 6 AZR 15/22 -

Nachkündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wirksam

Nachkündigung wegen Stilllegung des Flugbetriebs sozial gerechtfertigt

Die Nachkündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27. August 2020 sind grundsätzlich wirksam. Dies hat das Bundes­arbeits­gericht entschieden.

Die Klägerin war bei Air Berlin als Flugbegleiterin mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis wurde wegen Stilllegung des Flugbetriebs zunächst mit Schreiben vom 27. Januar 2018 gekündigt. Diese Kündigung hat das Arbeitsverhältnis nicht aufgelöst. Nachdem der Senat mit Urteil vom 14. Mai 2020 entschieden hatte, dass die Kündigungen des Kabinenpersonals wegen fehlerhafter Massenentlassungsanzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam sind, hat der Beklagte den entsprechenden Kündigungsschutzantrag der Klägerin anerkannt. Im Rahmen einer weiteren Massenentlassung hat er nach Durchführung der erforderlichen Verfahren... Lesen Sie mehr

Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 14.05.2020
- 6 ARZ 235/19 -

Kündigungen des Kabinenpersonals von Air Berlin wegen fehlerhafter Massen­entlassungs­anzeige unwirksam

Kein Betriebs(teil)übergang des Kabinenpersonals auf die Luftfahrt­gesellschaft Walter

Die Kündigungen des Kabinenpersonals der insolventen Fluggesellschaft Air Berlin vom 27. Januar 2018 sind wegen fehlerhafter Massen­entlassungs­anzeige gemäß § 17 Abs. 1, Abs. 3 KSchG iVm. § 134 BGB unwirksam. Das hat das Bundes­arbeitsgericht entschieden. Die Arbeitsverhältnisse dieser Arbeitnehmer sind jedoch nicht auf die Luftfahrt­gesellschaft Walter mbh (LGW) übergegangen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Klägerin war bei Air Berlin als Flugbegleiterin mit Einsatzort Düsseldorf beschäftigt. Ihr Arbeitsverhältnis wurde wegen Stilllegung des Flugbetriebs mit Schreiben vom 27. Januar 2018 gekündigt. Air Berlin erstattete wegen der zentralen Steuerung des Flugbetriebs die Massenentlassungsanzeige für den angenommenen „Betrieb Kabine“ und damit... Lesen Sie mehr