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Arbeitsgericht Siegburg, Urteil vom 17.07.2019
- 3 Ca 500/19 -
Abkehrwille des Arbeitnehmers bei Eigenkündigung nicht ohne weiteres ausreichend für arbeitgeberseitige Kündigung
Kündigung durch Arbeitgeber wegen Abkehrwillens des Arbeitnehmers nur im Ausnahmefall möglich
Spricht ein Arbeitnehmer eine Eigenkündigung mit längerer Kündigungsfrist aus, reicht der darin liegende Abkehrwille nicht ohne weiteres für eine arbeitgeberseitige Kündigung mit der kürzest möglichen Frist aus. Dies geht aus einer Entscheidung des Arbeitsgerichts Siegburg hervor.
Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens war bei der Beklagten seit 2016 als Teamleiter beschäftigt. Der Kläger informierte seinen
Arbeitgeberkündigung nicht durch Abkehrwillen des Klägers begründet
Mit Urteil vom 17. Juli 2019 gab das Arbeitsgericht Siegburg der Klage statt. Rechtfertigende Gründe für die
Stelle konnte intern neu besetzt werden
Nach Auffassung des Gerichts war der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.08.2019
Quelle: Arbeitsgericht Siegburg/ra-online (pm/kg)
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Dokument-Nr. 27750
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