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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 09.05.2018
- 60 Ca 8090/17 -
Lehrerin darf an Grundschule nicht mit Kopftuch unterrichten
Religionsfreiheit muss hinter schützenswertem Interesse an religionsneutraler Ausgestaltung der Grundschulen zurückstehen
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Klage einer Lehrerin abgewiesen, die an einer Grundschule mit einem muslimischen Kopftuch unterrichten wollte.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte das Land Berlin die Klägerin für einen Einsatz in einer
Arbeitsgericht verneint unerlaubte Benachteiligung wegen der Religion
Das Arbeitsgericht Berlin hat die Umsetzung für rechtmäßig gehalten. Die Klägerin sei nach ihrem Arbeitsvertrag verpflichtet, auch an einem Oberstufenzentrum zu unterrichten. Eine unerlaubte Benachteiligung der Klägerin wegen ihrer Religion liege nicht vor. Vielmehr habe das Land Berlin bei der Zuweisung des Arbeitsplatzes beachten müssen, dass das Berliner Neutralitätsgesetz den Einsatz einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.05.2018
Quelle: Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg/ra-online
- Streit um Kopftuch: Lehrerin erhält nach abgelehnter Bewerbung Entschädigung
(Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.02.2017
[Aktenzeichen: 14 Sa 1038/16]) - Entschädigungsklage einer Lehrerin mit Kopftuch nach abgelehnter Bewerbung als Grundschulpädagogin erfolglos
(Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 14.04.2016
[Aktenzeichen: 58 Ca 13376/15])
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Dokument-Nr. 25890
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