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Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 05.06.2014
- 42 Ca 1530/14 -
Männlicher Bewerber hat Anspruch auf Entschädigung wegen Nichtberücksichtigung seiner Volontariats-Bewerbung bei der "taz.die tageszeitung"
Ausnahmsloser Ausschluss von männlichen Bewerbern nicht statthaft und diskriminerend
Das Arbeitsgericht Berlin hat entschieden, dass der ausnahmslose Ausschluss von männlichen Bewerbern für eine Volontariatsstelle bei der Zeitung "taz.die tageszeitung" unzulässig ist.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Beklagte finanziert Volontariatsstellen bei der "taz.die tageszeitung". Sie schrieb eine dieser Stellen ausschließlich für eine Frau mit Migrationshintergrund aus und lehnte die Bewerbung von Männern – unter ihnen die des Klägers – von vornherein ab. Der Kläger hat die Beklagte daraufhin auf Zahlung einer
Nicht berücksichtigter männlicher Bewerber hat Anspruch auf Entschädigung in Höhe von drei Monatsgehältern
Das Arbeitsgericht Berlin hat der Klage entsprochen und die Beklagte zur Zahlung einer
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 06.06.2014
Quelle: Arbeitsgericht Berlin/ra-online
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Dokument-Nr. 19332
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