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Amtsgericht Kehl, Beschluss vom 16.12.2020
- 5 OWi 505 Js 15189/20 -
Keine Besorgnis der Befangenheit aufgrund Ehe der Richterin des Bußgeldverfahrens mit Staatsanwalt des strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens
Staatsanwalt im Bußgeldverfahren nicht involviert
Im Rahmen eines Bußgeldverfahrens begründet die Ehe der Richterin mit dem Staatsanwalt, der das strafrechtliche Ermittlungsverfahren in der Sache geführt hat, keine Besorgnis der Befangenheit. Dies hat das Amtsgericht Kehl entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ende des Jahres 2020 wurde gegen einen Verlader vor dem Amtsgericht Kehl ein Bußgeldverfahren durchgeführt, nachdem dieser gegen den Bußgeldbescheid Einspruch eingelegt hatte. In der Sache wurde gegen den Betroffenen zuvor ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren durchgeführt, welches aber mangels hinreichenden Tatverdachts eingestellt wurde. Die für das Bußgeldverfahren zuständige
Kein Vorliegen von gegen Unparteilichkeit sprechenden Gründen
Das Amtsgericht Kehl kam zu dem Schluss, dass eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.02.2021
Quelle: Amtsgericht Kehl, ra-online (vt/rb)
- Richterin verheiratet mit Staatsanwalt: Besorgnis der Befangenheit besteht
(Amtsgericht Kehl, Beschluss vom 15.04.2014
[Aktenzeichen: 5 OWi 304 Js 2546/14]) - BGH: Besorgnis der Befangenheit bei Beschäftigung der Ehefrau des Richters bei Rechtsanwalt des Prozessgegners
(Bundesgerichtshof, Beschluss vom 21.06.2018
[Aktenzeichen: I ZB 58/17])
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Dokument-Nr. 29819
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