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Amtsgericht Vaihingen, Urteil vom 29.06.2021
- 1 C 129/21 -
Schadensersatzanspruch des Unfallgeschädigten umfasst während Virus-Pandemie auch Desinfektions- und Hygienekosten
Pandemiebedingte Zusatzkosten gehören zum erforderlichen Schadensbeseitigungsaufwand
Der Schadensersatzanspruch des Unfallgeschädigten umfasst während einer Virus-Pandemie auch Desinfektions- und Hygienekosten der Reparaturfirma. Pandemiebedingte Zusatzkosten gehören zum erforderlichen Schadensbeseitigungsaufwand. Dies hat das Amtsgericht Vaihingen entschieden.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im August 2020 und damit während der Corona-Pandemie wurde ein Fahrzeug bei einem
Anspruch auf Erstattung der Desinfektions- und Hygienekosten
Das Amtsgericht Vaihingen entschied zu Gunsten der Klägerin. Ihr stehe ein Anspruch auf
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 12.07.2021
Quelle: Amtsgericht Vaihingen, ra-online (vt/rb)
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Dokument-Nr. 30523
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