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Amtsgericht München, Urteil vom 20.05.2021
- 853 Ds 466 Js 172241/20 -
Ausübung der verbotenen Prostitution führt nach Bewährungswiderruf nur noch zu einer Geldstrafe
AG München verurteilt illegal Prostituierte
Am 20.05.2021 verurteilte das Amtsgericht München eine 31jährige Prostituierte wegen Ausübung der verbotenen Prostitution in zwei Fällen zu einer Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 10 Euro
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 20.06. und 09.09.2020 sprach die Angeklagte in der Schillerstraße in der Nähe des Münchener Hauptbahnhofes jeweils einen Herrn an, wobei sie dem einen Oralverkehr gegen Zahlung von 200 Euro, dem anderen Geschlechtsverkehr für 50 Euro anbot. Die Angeklagte wusste, dass sie sich in beiden Fällen im
Angeklagte legte umfassendes Geständnis ab
Die aus dieser Haft vorgeführte Angeklagte räumte die Taten unumwunden ein. "Ich habe das gemacht und wusste, dass es verboten war. Ich habe zwei Kinder, für die ich Geld verdienen musste; deshalb ging ich auf die Straße. Meine Kinder wohnen bei der Oma und meiner Schwester. Ich arbeitete seit 2016 immer im Bordell." Nachdem ihr Corona eine legales Arbeiten unmöglich gemacht habe, habe sie auf die Straße ausweichen müssen. Andere Jobs seien ihr wegen fehlender Lese- und Schreibkenntnisse versperrt gewesen. "In der Justizvollzugsanstalt fertigte ich Kartons an, lerne aber nicht lesen und schreiben. Meine Kinder können lesen und schreiben. Ich bin schon 31 Jahre alt; deshalb ist es für mich zu spät. Die beiden Väter meiner Kinder sind irgendwo. Ich habe keine Krankheiten. Weil meine Kinder nicht da sind, geht es mir schlecht. Bitte helfen sie mir, geben sie mir ein Haus oder eine Wohnung. Ich bin wegen der Kinder in die Sache hineingeraten."
Verurteilung zu Geldstrafe wegen illegaler Prostitution
Die Staatsanwältin beantragte die Verhängung einer Freiheitsstrafe von vier Monaten während die Verteidigerin auf eine
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 04.06.2021
Quelle: Amtsgericht München, ra-online (pm/aw)
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Dokument-Nr. 30347
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