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Amtsgericht München, Urteil vom 23.09.2008
- 154C 24159/04 -
Verkürztes Bein nach Operation ist kein Behandlungsfehler
Pflichtverletzung des Arztes liegt aufgrund von Kontrollen während der Operation nicht vor
Kommt es nach einer Hüftgelenkoperation zu einer Beinlängendifferenz von 1 bis 1,5 cm, liegt kein Behandlungsfehler vor, wenn während der Operation eine Beinlängenkontrolle erfolgte. Dies hat das Amtsgericht München entschieden.
Der spätere Beklagte wurde im November 2003 am rechten Hüftgelenk operiert. Dafür wurden ihm vom operierenden
Beinlängendifferenz ist bei vielen Patienten typisch
Der zuständige Richter gab ihm nach Einholung eines Sachverständigengutachtens Recht und verurteilte den Patienten zur Zahlung:
Auf Grund des vorliegenden Sachverständigengutachtens stehe zur Überzeugung des Gerichts fest, das ein
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.05.2009
Quelle: ra-online, Pressemitteilung Nr. 22/09 des AG München vom 18.05.2009
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Dokument-Nr. 7906
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