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Landgericht Osnabrück, Urteil vom 15.04.2011
2 O 1265/10 -

Fußballer hat wegen fehlerhafter Oberschenkeloperation Anspruch auf Schmerzensgeld

Krankenhaus begeht durch Operation des falschen Oberschenkels schweren Behandlungsfehler

Ein angehender Profifußballspieler, der in einem Krankenhaus zunächst versehendlich am falschen Oberschenkel operiert wurde, hat wegen dieses schweren Behandlungsfehlers seitens des Krankenhauses Anspruch auf ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro. Dies entschied das Landgericht Osnabrück.

Der Kläger des zugrunde liegenden Falls ist angehender Profifußballer und erlitt beim Fußballspielen am vorderen Oberschenkelmuskel eine Zerrung der Leiste mit Sehnenriss. Am 5. November 2009 wurde der Kläger deswegen von dem verklagten Osnabrücker Krankenhaus am linken Bein operiert jedoch an dem gesunden hinteren Oberschenkelmuskel. Dieser Behandlungsfehler beruhte auf eine Verwechslung der Diagnosen im Hause der Beklagten. Nachdem dies erkannt worden war, wurde der Kläger am 9. November 2009 ein zweites Mal operiert, diesmal an dem verletzten vorderen Muskel.

Leistungsfähigkeit des Sportlers aufgrund der Folgen der ersten Operation herabgesetzt

Das Landgericht Osnabrück sieht hierin einen schweren Behandlungsfehler des Krankenhauses und sprach dem Fußballspieler ein Schmerzensgeld in Höhe von 8.000 Euro zu. Durch die überflüssige erste Operation hat sich die Dauer des stationären Aufenthalts um 4 Tage verlängert. Insbesondere aufgrund der Ausführungen des medizinischen Sachverständigen ist das Gericht davon überzeugt, dass der Kläger unnötigerweise eine 13 cm lange Narbe am Oberschenkel erlitten hat und nicht in der Lage ist, länger als 2 bis 3 Stunden schmerzfrei zu sitzen. Wenn der Kläger an die Grenze seiner Leistungsfähigkeit gelangt, werden die Folgen der ersten Operation seine Leistung etwas herabsetzen. Trotzdem wird er aber Fußball auf hohem Niveau spielen können. Demgegenüber konnte der Kläger nicht beweisen, dass er eine Verhärtung des Unterschenkels und eine relevante psychische Beeinträchtigung erlitten hat. Das Taubheitsgefühl am Oberschenkel ist nicht auf die erste Operation zurückzuführen.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 15.04.2011
Quelle: Landgericht Osnabrück/ra-online

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