wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Freitag, 19. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern3.5/0/5(2)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Lüdinghausen, Urteil vom 30.05.2016
19 OWi-89 Js 968/16-92/16 -

Keine Anschnallpflicht bei Befahren eines Kreisverkehrs in Schritt­geschwindig­keit

Geltung des Ausnahmetatbestands des § 21 a Abs. 1 Nr. 3 StVO

Befährt ein Autofahrer einen Kreisverkehr mit Schritt­geschwindig­keit, so muss er sich nicht anschnallen. Denn in diesem Fall greift der Ausnahmetatbestand des § 21 a Abs. 1 Nr. 3 StVO. Dies hat das Amtsgericht Lüdinghausen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall fuhr ein Autofahrer von dem Parkplatz eines Restaurants in ein Kreisverkehr hinein, um unmittelbar nach diesem in 5-10 m Entfernung auf einen Parkstreifen zu parken, um eine Apotheke aufzusuchen. Dabei fuhr er mit Schrittgeschwindigkeit und war nicht angeschnallt. Ihm wurde deswegen vorgeworfen, eine Ordnungswidrigkeit begangen zu haben.

Kein Verstoß gegen Anschnallpflicht

Das Amtsgericht Lüdinghausen entschied zu Gunsten des Autofahrers. Er habe nicht gegen die Anschnallpflicht des § 21 a Abs. 1 StVO verstoßen und daher keine Ordnungswidrigkeit gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 20a StVO begangen.

Keine Gurtpflicht aufgrund Fahrt mit Schrittgeschwindigkeit

Nach Ansicht des Amtsgerichts sei der Autofahrer gemäß § 21 a Abs. 1 Nr. 3 StVO von der Anschnallpflicht befreit gewesen. Nach dieser Vorschrift gelte nämlich die Gurtpflicht bei Fahrten mit Schrittgeschwindigkeit, wie Rückwärtsfahren oder Fahrten auf Parkplätzen, nicht. So habe der Fall hier gelegen. Dabei sei es unerheblich gewesen, dass sich der Autofahrer zur Tatzeit im fließenden Verkehr befand und im Kreisverkehr üblicherweise schneller als mit Schrittgeschwindigkeit gefahren wird.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 25.10.2016
Quelle: Amtsgericht Lüdinghausen, ra-online (vt/rb)

Fundstellen in der Fachliteratur: Neue Zeitschrift für Verkehrsrecht (NZV)
Jahrgang: 2016, Seite: 487
NZV 2016, 487

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 23332 Dokument-Nr. 23332

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil23332

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 3.5 (max. 5)  -  2 Abstimmungsergebnisse Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (4)

 
 
klaus butzer schrieb am 31.10.2016

bedeutet das analog in spielstrassen keine gurtpflicht da schrittgescwindigkeit?

plups antwortete am 31.10.2016

Die landläufige Spielstrasse heißt "Verkehrsberuhigter Bereich", aber ja, da besteht auch keine Gurtpflicht. Übrigens auch nicht für Fahrzeuge mit bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von 6 km/h.

s,mueller schrieb am 27.10.2016

*p.kroll:

natuerlich kann er das...

Peter Kroll schrieb am 26.10.2016

Kurios.

Kann ein kastrierter Mann wegen Vergewaltigung angeklagt werden ?

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung