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alle Urteile, veröffentlicht am 10.02.2017

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 08.02.2017
- 3 A 1972/15 und 3 A 80/16 -

Landes- und Kommunalbeamte erhalten Entschädigung aufgrund von alters­diskriminirender Besoldung

Anspruch Entschädigung in Höhe von 100 Euro pro Monat bei rechtzeitiger Geltendmachung bejaht

Das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat im Fall eines Kommunal- und eines Landesbeamten entschieden, dass die Betreffenden für die Monate, in denen sie alters­diskriminierend besoldet worden waren, eine Entschädigung in Höhe von 100 Euro erhalten. Voraussetzung dafür war, dass sie ihre Ansprüche rechtzeitig geltend gemacht hatten. Bei Landesbeamten ist das Geltendmachen innerhalb des jeweiligen Kalenderjahres der alters­diskriminierenden Besoldung notwendig. Bei Kommunalbeamten ist mit Blick auf die engeren Bestimmungen des Allgemeinen Gleich­behandlungs­gesetzes (AGG) das Einhalten einer Frist von zwei Monaten nach der jeweiligen diskriminierenden Besoldungszahlung nötig.

Die Kläger des zugrunde liegenden Rechtsstreits sind Kommunal- bzw. Landesbeamte in Nordrhein-Westfalen. Sie wurden bis 31. Mai 2013 nach dem in Nordrhein-Westfalen fortgeltenden Bundesbesoldungsgesetz alter Fassung besoldet. Die Besoldung bemaß sich unter anderem nach Stufen, die sich vor allem nach dem Lebensalter richteten. Vergleichbare Regelungen für Angestellte im öffentlichen Dienst hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Jahr 2011 als unzulässige Altersdiskriminierung angesehen. Daraufhin beantragten die Kläger bei ihrem jeweiligen Dienstherrn (Kommune bzw. Land) erfolglos - diskriminierungsfreie - Besoldung nach der höchsten Stufe.... Lesen Sie mehr

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Landgericht Ulm, Urteil vom 20.01.2012
- 2 O 356/11 -

Rechtswidrige Umbettung begründet Schmerzens­geld­anspruch aufgrund Verletzung des Totenfürsorgerechts

Verletzung des Totenfürsorgerechts rechtfertigt Schmerzensgeld in Höhe von 500 EUR

Steht das Totenfürsorgerecht über die verstorbenen Eltern allen Geschwistern zu, so ist ein Geschwisterteil nicht berechtigt, allein über eine Umbettung zu entscheiden. Ist die Umbettung zudem rechtswidrig, weil sie nicht dem Willen der verstorbenen Eltern entspricht, besteht ein Anspruch der übrigen Geschwister auf Rückumbettung sowie Schmerzensgeld in Höhe von jeweils 500 EUR. Dies hat das Landgericht Ulm entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall bestand zwischen drei Schwestern Streit über die Pflege der in Ulm liegenden Grabstelle der im Jahr 2007 bzw. 2009 verstorbenen Eltern. Keiner der Geschwister wohnte in der Stadt. Einer der Schwestern sah sich als einzige dazu im Stande, das Grab entsprechend den Wünschen der Mutter zu pflegen. Sie schloss daher jede Mitwirkung ihrer Geschwister kategorisch... Lesen Sie mehr

Landgericht Hagen, Urteil vom 09.02.2017
- 7 S 70/16 -

Smartphonebesitzer steht bei Nutzungsausfall wegen Defekt keine Ausfall­entschädigung zu

Nutzungsausfall des mobilen Internets auf dem Smartphone führt nicht zu signifikanter Einschränkung in eigen­wirtschaftlicher Lebensführung

Das Landgericht Hagen hat entschieden, dass dem Inhaber eines Smartphones im Falle des Nutzungsausfalles auf Grund eines Defekts des Geräts kein Anspruch auf eine Nutzungs­ausfall­entschädigung zusteht.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens hatte bei dem beklagten Inhaber eines Handy-Shops in Ennepetal im Mai 2014 ein neues Smartphone der Marke Sony, Typ Xperia Z2 zu einem Kaufpreis von 79 Euro erworben. Die Klägerin hatte zudem einen durch den Beklagten vermittelten Mobilfunkvertrag abgeschlossen.Im September 2014 fiel die Touch-Funktion des Smartphones... Lesen Sie mehr

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Landgericht Hamburg, Urteil vom 10.02.2017
- 324 O 402/16 -

Teile des "Schmähgedichts" von Jan Böhmermann bleiben weiterhin verboten

LG Hamburg gibt Klage Erdogans auf Untersagung des gesamten Gedichts nur teilweise statt

Das Landgericht Hamburg hat seine vorangegangene Entscheidung des einstweiligen Verfügungs­verfahrens bestätigt und entschieden, dass einzelne Passagen des "Schmägedichts" von Jan Böhmermann über den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan weiterhin verboten bleiben.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der Beklagte, der Fernsehmoderator Jan Böhmermann, hat in seiner Sendung "Neo Magazin Royale" ein als "Schmähkritik" bezeichnetes Gedicht verlesen, in dem er sich mit dem Kläger, dem Präsidenten der türkischen Republik, befasst. Auslöser des Gedichtes war die Einbestellung des deutschen Botschafters aufgrund eines im ZDF ausgestrahlten... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Hinweisverfügung vom 22.12.2016
- 9 U 138/16 -

Kein Anspruch auf Schadensersatz für Verletzung während Zweikampf beim Frauenfußball

Höchstrichterliche Haftungsregeln bei sportlichen Wettkämpfen finden auch bei Frauenfußball Anwendung

Verletzt sich eine Spielerin beim Frauenfußball im Rahmen eines im Kampf um den Ball geführten, üblichen Zweikampfs, stehen ihr keine Schaden­ersatz­ansprüche gegen die andere am Zweikampf beteiligte Spielerin zu. Es gelten die höchstrichterlichen Haftungsregeln bei sportlichen Wettkämpfen mit erheblichem Gefahrenpotential, die auch im Männerfußball Anwendung finden. Ausgehend hiervon hat das Oberlandesgerichts Hamm mit Hinweisbeschluss der Berufung einer klagenden Spielerin gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Essen keine Erfolgsaussichten beigemessen. Die klagende Spielerin hat die Berufung daraufhin zurückgenommen.

Die am zugrunde liegenden Rechtsstreit beteiligten Spielerinnen aus Gelsenkirchen trafen in einem im Juni 2015 in der Glückauf-Kampfbahn ausgetragenen Bezirksligafrauenfußballspiel zweier Gelsenkirchener Sportvereine aufeinander. An dem Spiel nahmen die Klägerin als Mittelfeldspielerin des einen und die Beklagte als Torhüterin des gegnerischen Vereins teil. Wenige Minuten nach Spielbeginn... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.01.2016
- VI ZR 179/15 -

BGH: Vermutetes Verschulden des Rückwärtsfahrenden gilt aufgrund des Anscheinsbeweises auch bei Parkplatzunfällen

Sorgfaltspflichten des Rückwärtsfahrenden gemäß § 9 Abs. 5 StVO gelten auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter nicht unmittelbar

Die in § 9 Abs. 5 StVO geregelten Sorgfaltspflichten eines Rückwärtsfahrenden gelten auf Parkplätzen ohne eindeutigen Straßencharakter nicht unmittelbar. Sie finden aber über § 1 StVO mittelbar Anwendung. Zudem kann das Verschulden des Rückwärtsfahrenden gemäß den Grundsätzen über den Anscheinsbeweis auch bei Parkplatzunfällen vermutet werden. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall kam es im Dezember 2012 auf dem Kundenparkplatz eines Einkaufszentrums zu einer Kollision zwischen zwei Autofahrerinnen. Der Unfall erfolgte, als eine der Autofahrerinnen rückwärts aus einer Parkbuchte ausparkte und dabei mit dem Fahrzeug der anderen Autofahrerin, das sich in der Fahrgasse befand, zusammenstieß. Die Haftpflichtversicherung der Ausparkenden... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Neukölln, Urteil vom 19.12.2016
- 10 C 391/16 -

Austausch eines Plattenherds durch Herd mit Cerankochfeld stellt duldungspflichtige Bagatell­modernisierung dar

Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung

Ein Wohnungsmieter ist verpflichtet, den Austausch eines Plattenherds durch einen Herd mit Cerankochfeld zu dulden. Eine solche Maßnahme führt zu einer Erhöhung des Gebrauchswerts der Wohnung und stellt damit eine Modernisierung im Sinne von § 555 b Nr. 4 BGB dar. Zudem handelt es sich um eine Bagatell­modernisierung im Sinne von § 555 c Abs. 4 BGB, so dass die formalen Anforderungen an einer Modernisierungs­ankündigung nach § 555 c BGB nicht gelten. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wehrte sich der Mieter einer Wohnung in Berlin im Jahr 2016 gegen den von der Vermieterin beabsichtigten Austausch des Plattenherds gegen einen Herd mit Cerankochfeld. Seine Vermieterin sah sich aufgrund der Weigerung gezwungen, Klage zu erheben.Das Amtsgericht Berlin-Neukölln entschied zu... Lesen Sie mehr

Landesarbeitsgericht Köln, Urteil vom 07.02.2017
- 12 Sa 745/16 -

Staus als "Freiberufler" in XING-Profil rechtfertigt keine fristlose Kündigung wegen unerlaubter Konkurrenztätigkeit

Fehlerhafte Angabe des aktuellen beruflichen Status ist nicht als Werbung für Konkurrenztätigkeit zu werten

Die falsche Angabe des beruflichen Staus als "Freiberufler" kann ohne Hinzutreten weiterer Umstände keine fristlose Kündigung wegen einer unerlaubten Konkurrenztätigkeit rechtfertigen. Dies entschied das Landes­arbeits­gericht Köln.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streifalls war Mitarbeiter einer Steuerberaterkanzlei. Die Parteien vereinbarten im Wege eines Aufhebungsvertrages die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses mit mehrmonatiger Auslauffrist. Kurz vor Ende des Arbeitsverhältnisses stellte die beklagte Arbeitgeberin fest, dass der Kläger in seinem privaten XING-Profil bereits angegeben hatte, als "Freiberufler"... Lesen Sie mehr




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