Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 11.11.2013
- 6 U 21/13 -
Keine Haftung wegen eines durch ein versehentlich eingeschaltetes Ceranfeld verursachten Brandschadens
Keine grobe Fahrlässigkeit bei unbeaufsichtigtem Aufbacken einer Tiefkühlpizza
Entsteht aufgrund eines versehentlich eingeschalteten Ceranfelds eines Herdes ein Brandschaden an einer Mietwohnung, so haftet dafür der Mieter nicht. Denn das Verlassen der Küche während des Aufbackens einer Tiefkühlpizza ist nicht als grob fahrlässig zu werten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Naumburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2012 wollte sich der Mieter einer Wohnung mit Hilfe des Backofens eine Tiefkühlpizza zubereiten. Der
Landgericht wies Klage ab
Das Landgericht Magdeburg wies die Klage ab. Seiner Ansicht nach habe der Mieter keinen Schadenersatz leisten müssen, weil beim Einstellen des Herdes versehentlich das
Oberlandesgericht verneinte ebenfalls Anspruch auf Schadenersatz
Das Oberlandesgericht Naumburg bestätigte die Entscheidung der Vorinstanz und wies daher die Berufung der Versicherung zurück. Ihr habe nur dann ein Anspruch auf Schadenersatz zugestanden, wenn der Mieter grob fahrlässig gehandelt hätte. Dies sei aber nicht der Fall gewesen.
Unbeaufsichtigt lassen des Backvorgangs nicht grob fahrlässig
Nach Auffassung des Oberlandesgerichts sei es nicht grob fahrlässig gewesen, den Backvorgang unbeaufsichtigt zu lassen. Denn der Mieter habe den technisch intakten Ofen bestimmungsgemäß genutzt. Dem kurzen Backvorgang habe keine besondere Gefährlichkeit im Hinblick auf einen Brand angehaftet.
Keine grobe Fahrlässigkeit aufgrund unterlassener Prüfung der Bedienelemente
Der Mieter habe auch nicht deswegen grob fahrlässig gehandelt, so das Oberlandesgericht weiter, weil er die Überprüfung der Bedienelemente unterließ. Da der
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 24.09.2014
Quelle: Oberlandesgericht Naumburg, ra-online (zt/NJW-RR 2014, 925/rb)
- Mieterin haftet nicht zwingend für Wohnungsbrand durch auf einem angeschalteten Herd vergessenen Topf
(Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.12.2009
[Aktenzeichen: I-10 U 88/09]) - Verlassen der Küche während des Erhitzens von Fritierfett im Topf stellt grob fahrlässiges Verhalten dar
(Oberlandesgericht Köln, Urteil vom 25.10.1995
[Aktenzeichen: 13 U 42/95]) - Versehentliches Anschalten einer Herdplatte statt Ausschalten einer anderen Herdplatte ist grob fahrlässig
(Oberlandesgericht Bremen, Urteil vom 12.05.2022
[Aktenzeichen: 3 U 37/21])
Jahrgang: 2014, Seite: 925 NJW-RR 2014, 925
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 18885
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil18885
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.