wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollständig mit dem Standard HTML 4.01 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen

Werbung

Sie suchen einen Anwalt?

Werbung

kostenlose-Urteile.de
Donnerstag, 17. Mai 2012

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche


Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
etwas im Forum suchenIn unserem Forum wird über aktuelle Urteile und Entwicklungen diskutiert.
Hier können Sie suchen, was Sie interessiert ...



Kostenlose Urteile per E-Mail

Newsletter-Abonnieren

Anzeige

Anzeige

RA Dieter Linke, Berlin(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Familienrecht und Fachanwalt für Verkehrsrecht und beschäftigt sich mit: Straßenverkehrsrecht, Familienrecht, Arbeitsrecht, Sozialrecht/ Sozialversicherungsrecht und Pachtrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Dieter Linke
RAin Claudia Genius, Aachen(beschäftigt sich mit: Strafrecht, Zivilrecht und Familienrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwältin Claudia Genius
RA Harald Heck, Mannheim(besitzt u.a. folgende Qualifikationen: Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Medizinrecht und beschäftigt sich mit: Arbeitsrecht, Medizinrecht und Wirtschaftsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Harald Heck
RA Moritz T. Müller, Gießen(beschäftigt sich mit: Strafrecht, Arbeitsrecht, Verwaltungsrecht und Sozialrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Moritz T. Müller
RA Stephan Lengnick, Dresden(beschäftigt sich mit: Baurecht, Mietrecht und Vertragsrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Stephan Lengnick
RA Kai Wiegand, Gießen(beschäftigt sich mit: Medizinrecht) - Springe zu den Details » bzw. zur Homepage » von Rechtsanwalt Kai Wiegand

Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Coburg, Urteil vom 29.07.2002
11 O 320/02 -

Kurvenfahrt eines Inlineskaters: Wenn Fahrradfahrer und Inliner-Skater aufeinandertreffen

Zur Haftungsverteilung, wenn ein Fahrradfahrer durch ein Fahrmanöver eines vor ihm fahrenden Inline-Skaters zum Bremsen gezwungen wird und stürzt

Ein Inline-Skater muss auch auf einem Fahrrad- und Fußgängerweg auf den Verkehr hinter sich achten, wenn er das Fahren von Schlangenlinien übt. Muss wegen der Fahrmanöver ein von hinten kommender Fahrradfahrer bremsen und stürzt, kann der Skater nämlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haften.

Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)

Das entschied das Landgericht Coburg und verurteilte einen Fan der einreihigen Rollschuhe zur Zahlung von fast 1.600,- € an einen gestürzten Radler. Durch die Benutzung der gesamten Wegbreite für seine Fahrversuche habe der Beklagte gegen das Gebot zur Rücksichtnahme verstoßen und den Unfall zu 50 % verursacht.

Sachverhalt

Einen Samstagvormittag im Juli 2001 hatte der Beklagte genutzt, um auf dem für Fahrzeuge gesperrten Asphaltweg rund um einen See seinen Inlinern Auslauf zu gönnen. Statt schnödem Geradeaus übte er die Kunst des Kurven- und Schlangenlinienfahrens. Doch mit einem solchen Richtungswechsel kam er dem Kläger in die Quere, der ihn mit dem Fahrrad überholen wollte. Der konnte die Kollision nur durch eine abrupte Bremsung verhindern und stürzte über den Lenker. Mit schlimmen Folgen: Schlüsselbeinfraktur, Operationen, zeitweise Arbeitsunfähigkeit. Weshalb er Schadensersatz und Schmerzensgeld in Höhe von rund 3.200,- € vom Beklagten forderte.

Gerichtsentscheidung

Werbung

Das Landgericht Coburg gab seiner Klage zu 50 % statt. Inline-Skater seien rechtlich grundsätzlich nach den Regeln für Fußgänger zu behandeln. Und als solche treffe sie im Verkehr das allgemeine Rücksichtnahmegebot, gegen das der Beklagte verstoßen habe. Er habe nicht einfach unter Ausnutzung der gesamten Wegbreite Schlangenlinien fahren dürfen, ohne sich auch nach hinten zu vergewissern, dass er nicht andere Wegbenutzer gefährde. Andererseits habe der Kläger die Fahrweise des Skaters erkennen können und deshalb mit Glockenzeichen auf sich aufmerksam machen müssen. Beide Verursachungsbeiträge seien gleich hoch zu bewerten. Darum: 50 % zu 50 %.

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 27.05.2008
Quelle: ra-online, Pressemitteilung des LG Coburg vom 06.11.2002

Ist Ihnen dieser Artikel was wert?

Flattr this
Was ist Flattr?Hilfe
Teilen Sie unser Wissen:
Diskutiere diese Entscheidung im Forum ...
(Funktion nicht verfügbar)
(Funktion nicht verfügbar)
drucken

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: http://www.kostenlose-urteile.de/Urteil6111

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Dokument-Nr.: 6111 Dokument-Nr. 6111


Aktuell diskutiertDiskutieren Sie im Forum von kostenlose-urteile.de über die aktuelle Rechtsprechung

Diskutieren Sie über diese Entscheidung »

Die neuesten Beiträge:

insgesamt 1 Beitrag zu dieser Entscheidung


27.05.2008, 02:00 Uhr von Redaktion »

Kurvenfahrt eines Inlineskaters: Wenn Fahrradfahrer und Inliner-Skater aufeinand ...

Ein Inline-Skater muss auch auf einem Fahrrad- und Fußgängerweg auf den Verkehr hinter sich achten, wenn er das Fahren von Schlangenlinien übt. Muss wegen der Fahrmanöver ein von hinten kommender Fahrradfahrer bremsen und stürzt, kann der Skater nämlich auf Schadensersatz und Schmerzensgeld haften.

Lesen Sie hier den vollständigen Artikel zu diesem Urteil ...mehr »


Und Ihre Meinung? Diskutieren Sie mit in unserem Forum! »


Werbung

Werbung

Werbung



Wenn Sie einen Anwalt suchen, kann Ihnen unser Partnerportal, das Deutsche Anwaltsregister, sicher helfen:
einen Anwalt über das Deutsche Anwaltsregister suchenSie suchen einen Anwalt?
Das Deutsche Anwaltsregister hilft ...

Urteile zu verschiedenen Rechtsgebieten
Urteile zu verschiedenen Gerichten
einige wichtige Links:Startseite | Impressum | Kontakt | über uns

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Werbung


Die Redaktion von kostenlose-urteile.de gibt sich größte Mühe bei der Zusammenstellung interessanter Urteile und Meldungen. Dennoch kann keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der über uns verbreiteten Inhalte gegeben werden. Insbesondere kann kostenlose-urteile nicht die fachkundige Rechtsberatung in einem konkreten Fall ersetzen.

Bei technischen Problemen kontaktieren Sie uns bitte über dieses Formular.