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Dienstag, 19. März 2024

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Amtsgericht Schöneberg, Urteil vom 10.04.2008
- 109 C 256/07 -

Einsatz von Trocknungsgeräten rechtfertigt Mietminderung von 100 %

Schimmelbildung, Feuchtigkeit, aufgebrochenes Laminat sowie fehlende Verfliesung auf dem Balkon begründet Minderung von 33 %

Verursachen Trocknungsgeräte in einer Wohnung einen Lärmpegel von 50 dB (A), ist ein Verbleiben in der Wohnung unzumutbar. Der Mieter darf daher seine Miete um 100 % mindern. Zudem rechtfertigt eine Schimmelbildung im Bad, Feuchtigkeit und aufgebrochenes Laminat im Flur sowie eine fehlende Verfliesung des Balkons eine Mietminderung von insgesamt 33 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Schöneberg hervor.

Im zugrunde liegenden Fall kam es in einer Mietwohnung zu einer Schimmelbildung im Bad. Außerdem brach das Laminat im Flur, da es aufgrund der Feuchtigkeit in der Wohnung aufgequollen war und sich Wellen gebildet hatten. Der Mieter machte aufgrund dessen eine Mietminderung geltend. Hintergrund der Schimmelbildung und der Feuchtigkeit war eine Undichtigkeit an der Wasseruhr. Der dadurch entstandene Wasserschaden konnte nur durch den Einsatz von Trocknungsgeräten beseitigt werden. Da diese jedoch einen erheblichen Lärm verursachten, minderte der Mieter auch deswegen seine Miete. Der Vermieter erkannte das Minderungsrecht nicht an und klagte auf Zahlung der ausstehenden Miete.Das Amtsgericht Schöneberg entschied zu Gunsten des Mieters. Dieser habe seine Miete wegen der verschiedenen Mängel mindern dürfen.Das Amtsgericht hielt... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Köln, Urteil vom01.04.1996
- 206 C 85/95 -

33 % Mietminderung bei Unbenutzbarkeit von Bade- und Duschanlage

Erhebliche Beeinträchtigung

Ist in einer Wohnung die einzig vorhandene Bade- oder Duschanlage nicht nutzbar, so kann der Mieter die Miete um 1/3 mindern. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Köln hervor. Lesen Sie mehr

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Landgericht Berlin, Beschluss vom18.08.2002
- 67 T 70/02 -

Ausfall der Wasser- und Gasversorgung sowie der Heizung rechtfertigt Mietminderung von 100 %

Recht zur Mietminderung insbesondere wegen Ausfalls des Herds und der Heizung in den Heizmonaten

Wird sowohl die Wasser- als auch die Gasversorgung unterbrochen und führt dies zu einem Ausfall der Kochmöglichkeit und der Heizung in den Heizmonaten, so kann der Mieter seine Miete um 100 % mindern. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom17.10.2005
- 461 C 18919/05 -

Sachbeschädigungen durch einen Mieter begründen fristlose Kündigung des Mietverhältnisses

Fortsetzung des Mietverhältnisses aufgrund schwerer Vertragsverletzung unzumutbar

Begeht ein Mieter eine Sachbeschädigung am Eigentum des Vermieters, so stellt dies eine schwere Vertragsverletzung dar. Dies rechtfertigt eine fristlose Kündigung, da eine Fortsetzung des Mietverhältnisses dem Vermieter nicht zuzumuten ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts München hervor. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Beschluss vom04.06.1993
- 64 T 69/93 -

Keine Heizung und kein Warmwasser berechtigen zur Mietminderung von 50 %

Fehlende Gasversorgung als Mietmangel

Kann ein Mieter aufgrund einer fehlenden Gasversorgung nicht heizen, so darf er die Miete um 40 % mindern. Um weitere 10 % kann ein Mieter mindern, wenn auch die Warmwasserversorgung unterbrochen ist. Dies geht aus einem Beschluss der Landgerichts Berlin hervor, das über den Streitwert eines Rechtsstreits zu entscheiden hatte. Die Mietminderung ist allerdings nur während der Heizperiode (in 7 von 12 Monaten des Jahres) möglich. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom14.09.2006
- 62 S 90/06 -

Recht zur Mietminderung bei beschädigter Küchenarbeitsplatte, defekten Jalousetten, defekter Klingelanlage, undichter Badewanne, fehlerhafter Schließbarkeit der Wohnungstür, Wandriss, defektem Bewegungsmelder sowie verstopftem Loggiaabfluss

Vorliegen eines unerheblichen Mangels bei Schäden am Außenputz, Verkalkungen des WC-Beckens sowie abgescheuerter Treppenstufen

Ein Mieter kann seine Miete mindern, wenn die Küchenarbeitsplatte beschädigt ist, die Jalousetten, die Klingelanlage und der Bewegungsmelder defekt sind, die Bade­wannen­abdichtung und die Schließbarkeit der Wohnungstür fehlerhaft sind, sich in einem Zimmer ein Wandriss befindet sowie wenn der Abfluss der Loggia verstopft ist. Kein Recht zur Mietminderung besteht wegen der Unerheblichkeit des Mangels bei Außenputzschäden, Verkalkungen des WC-Beckens sowie bei abgescheuerten Treppenstufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

Landgericht Köln, Urteil vom29.03.2012
- 1 S 176/11 -

Beseitigung eines Schimmelbefalls durch Trocknungsgeräte berechtigt zu einer Mietminderung

Dauer der Mangelbeseitigung von 1,5 Monaten berechtigt zur fristlosen Kündigung
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Landgericht Berlin, Urteil vom13.01.2004
- 64 S 334/03 -

Baulärm außerhalb und in der Wohnung sowie vorhandenes Bordell im Haus rechtfertigen eine Mietminderung

Recht zur Minderung ebenfalls bei Loch im Fußboden, stark verkalkter Toilette, schlechtem Geruch im Bad, verkeimten und verkalkten Bad, loser Steckdose, Risse in der Decke und Wasserschaden
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Landgericht Hamburg, Urteil vom15.05.1975
- 7 O 80/74 -

Heizungsausfall während der Wintermonate - 100 % Mietminderung

Unbeheizbare Räume sind in Herbst und Winter praktisch unbenutzbar - Mietminderung unabhängig von Verschulden des Vermieters
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Amtsgericht Osnabrück, Urteil vom06.05.1988
- 44 C 57/88 -

Wäschewaschen: Mietminderung bei Entzug von Gemeinschaftswaschmaschinen und Gemeinschaftswäschetrocknern

Mietminderungshöhe bemisst anhand des zusätzlichen Zeitaufwands des Wäschewaschens außer Haus
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Landgericht Berlin, Urteil vom08.03.1996
- 64 S 357/95 -

Ausbau eines Dachgeschosses berechtigt zur Mietminderung von 33 %

Tauglichkeit der darunter liegenden Wohnung zum vertragsgemäßen Gebrauch erheblich eingeschränkt
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Amtsgericht Köln, Urteil vom25.10.2011
- 224 C 100/11 -

Massive Schimmelbildung im Wohnzimmer, fehlende Duschmöglichkeit sowie Lärm durch Trocknungsgeräte rechtfertigen Mietminderung von 80 %

Wasserschaden führte zu massiven Beeinträchtigungen
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Amtsgericht München, Urteil vom11.06.2010
- 412 C 11503/09 -

Mietminderung bei Schimmelbildung bis zu 100 % möglich

Ständiges, durchgehendes Lüften zur Vermeidungen von Schimmel für Mieter unzumutbar
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Amtsgericht Gießen, Urteil vom05.11.2015
- 48 C 48/15 -

Defekte Heizung und Duschkabine sowie Geruch im Treppenhaus berechtigen zur Mietminderung

Recht zum Zurückbehalt in Höhe des zweifachen Minderungsbetrags
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Amtsgericht Potsdam, Urteil vom09.03.1995
- 26 C 406/94 -

Mietminderung wegen fehlender Klingel, defektem Briefkasten, überlaufender Mülltonne, Unbenutzbarkeit der Terrasse und nichtabschließbarer Wohnungstür

Berechtigte Mietminderung, wenn bezogene Wohnung einer Baustelle gleicht
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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom23.07.1973
- 40 C 305/73 -

Verschiedene kleine Mängel in der Wohnung berechtigen nicht zur Mietminderung, wenn die Lebensweise des Mieters nicht beeinträchtigt wird

Mieter muss vor Vertragsabschluss prüfen, ob gemietete Komfortwohnung eine solche ist
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Landgericht Hamburg, Urteil vom05.07.2001
- 333 S 13/01 -

Großbaustelle in unmittelbarer Nachbarschaft rechtfertigt erhebliche Mietminderung

Erhebliche Beeinträchtigung durch Lärm, Gestank, Staub sowie eingeschränkter Lichteinfall und Ausblick rechtfertigt Mietminderung von 35 %
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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom16.01.1987
- 44 C 1605/86 -

Recht zur Mietminderung wegen schwerwiegender Lärmbelästigungen aufgrund massiver Baumaßnahmen im Wohnhaus

Kommt es aufgrund von massiven Bauarbeiten im Wohnhaus zu einer erheblichen Lärmbelästigung, so rechtfertigt dies angesichts der damit verbundenen starken nervlichen Belastung eine Mietminderung von 60 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Villingen-Schwenningen, Urteil vom03.10.2015
- 11 C 243/14 -

Nicht funktionierende Heizung berechtigt auch außerhalb der Heizperiode bei unangenehm kalten Temperaturen zur Mietminderung von 50 %

Funktioniert eine Heizung nicht, so rechtfertigt dies auch außerhalb der Heizperiode eine Mietminderung in Höhe von 50 %, wenn es angesichts des übrigen Zustands der Wohnung unangenehm kalt ist. Zudem ist eine Mietminderung wegen undichter Fenster in Höhe von 15 %, der Nichtbeseitigung von Bauschutt in Höhe von 10 % und des Fehlens einer echten Wohnungseingangstür in Höhe von 5 % gerechtfertigt. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Villingen-Schwenningen hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom26.08.2015
- 104 C 85/15 -

Ausfall des Fahrstuhls rechtfertigt für Dachgeschossmieter Mietminderung von 14 %

Der Mieter einer Dachgeschosswohnung kann seine Miete um 14 % mindern, wenn der Fahrstuhl nicht in Betrieb ist. Ein Recht zur Mietminderung besteht aber nicht bei einer nur geringen Undichtigkeit der Fenster, einem handtellergroßen Wasserflecks in der Küche sowie dauerhafter Flurbeleuchtung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden. Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom13.04.2000
- I ZR 282/97 -

Kalkofes Mattscheibe - BGH entscheidet über Satire auf Fernsehshow

Der u.a. für das Urheberrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes hatte darüber zu entscheiden, ob eine von einem Privatsender im Rahmen der Sendung "Kalkofes Mattscheibe" ausgestrahlte Satire auf die Fernsehshow "Der Preis ist heiß" eines anderen privaten Fernsehsenders gegen Urheberrecht oder Wettbewerbsrecht verstößt. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom12.04.1994
- 63 S 439/93 -

Mietminderung wegen Baugerüst, gestörtem Fernsehempfang, sehr lauten Bauarbeiten und verschmutztem Treppenhaus

Das Aufstellen eines Baugerüstes bedeutet für die Mieter, dass sie die Wohnung nicht wie gewöhnlich nutzen können und rechtfertigt deshalb einen Anspruch auf Mietminderung. Ebenso kann die Miete gemindert werden, wenn der Fernsehempfang gestört ist oder laute Bauarbeiten (Stemmarbeiten, Bohrlärm, Kreissägearbeiten) stattfinden. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Eschweiler, Urteil vom19.05.1994
- 5 C 114/94 -

Von der Wohnung aus betretbare Terrassen und Balkone sind Bestandteile der Mietsache

Ist eine Terrasse oder ein Balkon von der Wohnung aus betretbar, so sind diese Flächen grundsätzlich vom Mietvertrag umfasst und gehören damit zur Mietsache. Ist eine Benutzung der Terrasse in den Sommermonaten nicht möglich, so berechtigt dies den Mieter zu einer Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Eschweiler hervor. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom30.05.1989
- 64 S 71/89 -

Wasserflecken an Decken und Wänden einer Wohnung berechtigen zu einer Mietminderung von 20 %

Befinden sich an den Decken oder Wänden der Wohnräume Wasserflecken, so ist die Tauglichkeit zum vertragsgemäßen Gebrauch beeinträchtigt. Solche Mängel rechtfertigen eine Mietminderung von 20 %. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Berlin hervor. Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom29.07.2002
- 61 S 37/02 -

Recht zur Mietminderung von 70 % bei Ausfall der Heizungsanlage während Heizperiode

Fällt in den Wintermonaten die Heizung aus, liegt ein erheblicher Mangel vor. Der Mieter ist daher berechtigt während der Heizperiode von Oktober bis April seine Miete um 70 % zu mindern. Er ist zudem berechtigt seine Miete zu mindern, wenn nach Einbau einer neuen Heizung nur unvollständig renoviert wurde. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg, Urteil vom15.01.2014
- 2 C 207/13 -

Recht zur Mietminderung in Höhe von jeweils 3 % bei Unbenutzbarkeit des Balkons im Winter und bei defektem Fahrstuhl

Ist in den Wintermonaten der Balkon nicht nutzbar und ist der Fahrstuhl defekt, so rechtfertigt dies eine Mietminderung von jeweils 3 %. Die mit Bauarbeiten einhergehenden Beeinträchtigungen schließen dagegen ein Minderungsrecht aus, wenn zum Mietvertragsbeginn die Baumaßnahmen erkennbar waren. Dies hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg entschieden. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Aachen, Urteil vom19.04.2000
- 5 C 5/00 -

Rattenplage: Ratten im Hof können Mietminderung rechtfertigen

Das Amtsgericht Aachen hat eine Vermieterin auf die Klage einer Mieterin dazu verurteilt, bereits gezahlte Miete rückwirkend zurückzuzahlen. Das Auftreten von Ratten rechtfertige eine Mietminderung von 10 % der Nettomiete. Lesen Sie mehr

Amtsgericht Goslar, Urteil vom18.09.1973
- 8 C 716/72 -

Mietminderung bei Unbenutzbarkeit der Badewanne

Bei einer nicht nutzbaren Badewanne kann eine Mietminderung von (rechnerisch) 18,75 % angemessen sein. Dies geht aus einem Urteil des Amtsgerichts Goslar hervor. Lesen Sie mehr




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