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Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2014
- VGH O 22/14 -
Kommunalwahlgesetz verletzt Piratenpartei nicht in ihren Rechten
Politische Überzeugung befreit nicht von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
Die Anordnung der Erhebung und Bekanntmachung von Angaben zur Geschlechterparität durch das rheinland-pfälzische Kommunalwahlgesetz verletzt die Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz) nicht in ihren Rechten. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.
Im zugrunde liegenden Verfahren wandte sich die
Verletzung in eigenen Rechten von der Piratenpartei nicht plausibel dargelegt
In Bezug auf Regelungen zur Niederschrift über die Aufstellung der Wahlvorschläge erklärte der Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz den Antrag bereits für unzulässig, da die
Verletzung des Grundsatzes der Chancengleichheit durch Verfälschung des Parteienwettbewerbs nicht feststellbar
Soweit die
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 08.01.2015
Quelle: Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz/ra-online
- Kommunalwahl in Dortmund: Verfassungsbeschwerde der PIRATEN erfolglos
(Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 08.08.2012
[Aktenzeichen: 2 BvR 1672/12]) - Kandidat der Piratenpartei wird nicht für Wahl zum Oberbürgermeister in Wiesbaden zugelassen
(Verwaltungsgericht Wiesbaden, Beschluss vom 18.01.2013
[Aktenzeichen: 7 L 10/13.WI])
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Dokument-Nr. 20430
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