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Dienstag, 23. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Geschlechsangabe“ veröffentlicht wurden

Bundesverfassungsgericht, Beschluss vom 10.10.2017
- 1 BvR 2019/16 -

"Männlich" oder "weiblich" nicht ausreichend: Gesetzgeber muss bis Ende 2018 weiteren positiven Geschlechtseintrag für Personenstandsrecht schaffen

Geltendes Personenstandsrecht verstößt gegen Diskriminierungs­verbot

Das Bundes­verfassungs­gericht hat entschieden, dass die Regelungen des Personenstands­rechts mit den grundgesetzlichen Anforderungen insoweit nicht vereinbar sind, als § 22 Abs. 3 Personenstands­gesetz (PStG) neben dem Eintrag "weiblich" oder "männlich" keine dritte Möglichkeit bietet, ein Geschlecht positiv eintragen zu lassen. Das allgemeine Persönlichkeits­recht (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) schützt auch die geschlechtliche Identität derjenigen, die sich dauerhaft weder dem männlichen noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen lassen. Darüber hinaus verstößt das geltende Personenstandsrecht auch gegen das Diskriminierungs­verbot (Art. 3 Abs. 3 GG), soweit die Eintragung eines anderen Geschlechts als "männlich" oder "weiblich" ausgeschlossen wird. Der Gesetzgeber hat bis zum 31. Dezember 2018 eine Neuregelung zu schaffen. Gerichte und Verwaltungsbehörden dürfen die betreffenden Normen nicht mehr anwenden, soweit sie für Personen, deren Geschlechts­entwicklung gegenüber einer weiblichen oder männlichen Geschlechts­entwicklung Varianten aufweist und die sich deswegen dauerhaft weder dem männlichen, noch dem weiblichen Geschlecht zuordnen, eine Pflicht zur Angabe des Geschlechts begründen.

Die beschwerdeführende Person beantragte beim zuständigen Standesamt die Berichtigung ihres Geburtseintrags dahingehend, dass die bisherige Geschlechtsangabe "weiblich" gestrichen und die Angabe "inter/divers", hilfsweise nur "divers" eingetragen werden solle. Das Standesamt lehnte den Antrag mit Hinweis darauf ab, dass nach deutschem Personenstandsrecht im Geburtenregister ein Kind entweder dem weiblichen oder dem männlichen Geschlecht zuzuordnen ist, oder - wenn dies nicht möglich ist - das Geschlecht nicht eingetragen wird (§ 21 Abs. 1 Nr. 3, § 22 Abs. 3 PStG). Der daraufhin beim zuständigen Amtsgericht gestellte Berichtigungsantrag wurde zurückgewiesen;... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 22.06.2016
- XII ZB 52/15 -

Eintragung eines Intersexuellen im Geburtenregister als "inter" oder "divers" unzulässig

Intersexuelle Menschen können lediglich Löschung des bisher angegebenen Geschlechts in Geburtenregister verlangen

Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass das Personen­stands­gesetz eine Eintragung wie "inter" oder "divers" als Angabe des Geschlechts eines Intersexuellen im Geburtenregister nicht zulässt.

Im zugrunde liegenden Fall begehrte die antragstellende Person die Änderung ihres Geburtseintrags dahin, dass ihr Geschlecht als "inter" oder "divers" angegeben wird. Zur Begründung hat die 1989 geborene und als Mädchen in das Geburtenregister eingetragene Betroffene eine Chromosomenanalyse vorgelegt, wonach sie über einen numerisch auffälligen Chromosomensatz mit einem X-Chromosom... Lesen Sie mehr

Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz, Urteil vom 15.12.2014
- VGH O 22/14 -

Kommunalwahlgesetz verletzt Piratenpartei nicht in ihren Rechten

Politische Überzeugung befreit nicht von der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben

Die Anordnung der Erhebung und Bekanntmachung von Angaben zur Geschlechterparität durch das rheinland-pfälzische Kommunalwahlgesetz verletzt die Piratenpartei (Landesverband Rheinland-Pfalz) nicht in ihren Rechten. Dies entschied der Verfassungs­gerichts­hof Rheinland-Pfalz.

Im zugrunde liegenden Verfahren wandte sich die Piratenpartei unter anderem gegen die Verpflichtung, in der Niederschrift über die Aufstellung der Wahlvorschläge die Anzahl der wahlberechtigten Versammlungsteilnehmer sowie der angetretenen und gewählten Bewerber jeweils getrennt nach dem Geschlecht auszuweisen. Des Weiteren wandte sie sich gegen eine Regelung, wonach die öffentliche... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Hannover, Urteil vom 21.10.2014

Änderung der Geschlechtsangabe von "weiblich" in "inter" oder "divers" gesetzlich nicht vorgesehen

AG Hannover lehnt Eintragung eines dritten Geschlechts ab

Das Amtsgericht Hannover hat im schriftlichen Verfahren einen Antrag auf Änderung der Geschlechtsangabe von "weiblich" in "inter" oder "divers" abgelehnt.

Die erkennende Richterin des Amtsgerichts Hannover stellte fest, dass nach § 21 Abs. 1 Nr. 3, 22 Abs. 3 Personenstandsgesetz (PstG) das Geschlecht mit "weiblich", "männlich" oder ohne eine solche Angabe einzutragen ist. Die Angabe des Geschlechts mit "inter" oder "divers" ist gesetzlich nicht vorgesehen.Das Gericht hat eine Vorlage an das Bundesverfassungsgericht nicht... Lesen Sie mehr