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Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 08.03.2018
- 2 LB 97/17 und 2 LB 98/17 -
Keine Zweitwohnsteuer für auf Dauerstandplätzen aufgestellte Mobilheime
Anforderungen an die Erhebung von Zweitwohnungssteuern für Mobilheime
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hat entschieden, dass die auf Dauerstandplätzen aufgestellten Mobilheime nicht ohne weiteres als Zweitwohnungen angesehen werden können. Auf die Berufung zweier Mobilheimeigentümer hat das Gericht deshalb die Zweitwohnungssteuerbescheide der Gemeinde Neukirchen (Ostholstein) aufgehoben.
Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht hatte hervorgehoben, dass Mobilheime keine Immobilien seien und damit nicht dem typischen Begriff einer Zweitwohnung entsprächen.
Satzung müsste Zweitwohnungssteuer für Mobilheime ausdrücklich regeln
Wolle eine
Zweck der Zweitwohnungssteuer
Mit der
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.03.2018
Quelle: Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht/ra-online
- Zweitwohnungssteuer für Mobilheime zulässig
(Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht, Urteil vom 11.10.2016
[Aktenzeichen: 2 A 186/15 und 2 A 179/14]) - Bayerischer Verfassungsgerichtshof: Zweitwohnungsstuer für Wohnwagen rechtmäßig
(Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Urteil vom 19.06.2009
[Aktenzeichen: Vf. 17-VII-08])
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Dokument-Nr. 25633
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