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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „zurückschneiden“ veröffentlicht wurden

Verwaltungsgericht Augsburg, Urteil vom 15.03.2022
- Au 8 K 22.130 -

Keine Unmöglichkeit einer behördlichen Rück­schnitt­verpflichtung wegen Schonzeit

Grund­stücks­eigen­tümerin muss in öffentlichen Straßenraum hereinragende Pflanzen stutzen

Ragt der Pflanzenbewuchs von einem Grundstück in den öffentlichen Straßenraum hinein, so dass die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigt ist, kann die Behörde den Rückschnitt der Pflanzen anordnen. Diese Verpflichtung gilt auch während der Schonzeit des § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG. Dies hat Verwaltungsgericht Augsburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Mit Bescheid von März 2021 wurde die Eigentümerin eines in Bayern liegenden Grundstücks zum Rückschnitt von Pflanzenbewuchs verpflichtet. Das Grundstück grenzte direkt an eine öffentliche Straße. Der vom Grundstück ausgehende Bewuchs ragte bis teilweise über einen Meter in den Straßenraum hinein. Die Behörde sah in der damit einhergehenden Verengung eine Beeinträchtigung der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Gegen die Verpflichtung erhob die Grundstückseigentümerin Klage. Sie führte unter anderem an, dass ihr der Rückschnitt rechtlich nicht möglich sei, da gemäß § 39 Abs. 5 Nr. 2 BNatSchG in den... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgericht Berlin, Urteil vom 06.12.2021
- 1 K 190/20 -

Grund­stücks­eigentümer kann von Land Berlin nicht Baumrückschnitt wegen Erhalts eines zweiten Rettungsweges beanspruchen

Pflicht zum Erhalt eines zweiten Rettungsweges trifft Grund­stücks­eigentümer

Ein Grund­stücks­eigentümer kann vom Land Berlin nicht den Rückschnitt eines Baumes beanspruchen, um dadurch einen zweiten Rettungsweg zu erhalten. Denn die Pflicht zur Erhaltung eines zweiten Rettungsweges trifft dem Grund­stücks­eigentümer. Dies hat das Verwaltungsgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines mit einem viergeschossigen Wohnhaus bebauten Grundstücks in Berlin verlangten im August 2019 den Rückschnitt eines vor dem Grundstück auf öffentlichen Straßenland stehenden Baumes. Dadurch sollte der zweite Rettungsweg durch Rettungsgeräte der Feuerwehr gewährleistet werden. Da das Land Berlin dem Rückschnitt nicht nachkam,... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 14.06.2019
- V ZR 102/18 -

BGH: Anspruch auf Baumrückschnitt bei Grund­stücks­beeinträchti­gung durch Laub-, Nadel- oder Zapfenfall von herüberragenden Ästen eines Nachbarbaums

Auf Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung kommt es nicht an

Ragen die Äste eines Baums in das Nachbargrundstück herüber und kommt es dadurch zu einer Grund­stücks­beeinträchti­gung wegen des Laub-, Nadel oder Zapfenfalls, so steht dem Eigentümer des Nachbargrundstücks gemäß §§ 1004 Abs. 1, 910 BGB ein Anspruch auf Rückschnitt des Baums zu. Auf die Ortsüblichkeit der Beeinträchtigung durch den Laubfall gemäß § 906 BGB kommt es nicht an. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Auf einem Grundstück stand nahe der Grundstücksgrenze eine Douglasie, deren Äste auf das Nachbargrundstück herüberragten. Dadurch fielen Nadeln und Zapfen auf die dort gelegene Grundstückseinfahrt. Die Eigentümerin des Nachbargrundstücks klagte daher gegen den Eigentümer des Grundstücks, auf dem die Douglasie stand, auf Rückschnitt der Äste.... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 08.12.2017
- V ZR 16/17 -

BGH: Schlichtungs­verfahren vor Klage auf Baumrückschnitt in Schleswig-Holstein trotz Ausschlussfrist erforderlich

Einleitung des Schlichtungs­verfahrens hemmt Lauf der Ausschlussfrist

Vor einer Klage auf Baumrückschnitt muss gemäß § 1 Abs. 1 des Landes­schlichtungs­gesetzes Schleswig-Holstein (LSchliG SH) ein Schlichtungs­verfahren durchgeführt werden. Dass die Klage gemäß § 40 Abs. 1 des Nachbargesetzes Schleswig-Holstein (NachbG SH) innerhalb einer Ausschlussfrist erhoben werden muss, ist dabei unerheblich. Denn die Einleitung des Schlichtungs­verfahrens hemmt nach § 204 Abs. 1 Nr. 4a BGB den Lauf der Ausschlussfrist. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümer eines in Schleswig-Holstein liegenden Grundstücks klagten im Jahr 2015 gegen die Eigentümerin des Nachbargrundstücks auf Rückschnitt von Bäumen. Es handelte sich dabei um fünf Hainbuchen, die eine Größe von 2,20 m bis 2,50 m aufwiesen und auf dem Grundstück der Nachbarin an der Grenze zum Grundstück der Kläger standen.... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 22.02.2019
- V ZR 136/18 -

BGH: Nachbargesetz von Baden-Württemberg schließt Verjährung des Anspruchs des Grund­stücks­eigen­tümers auf Zurückschneiden von Ästen nicht aus

Regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren gilt

Der Anspruch des Grund­stücks­eigen­tümers auf Zurückschneiden herüberragender Äste gemäß § 1004 Abs. 1 BGB ist nicht nach § 26 Abs. 3 des Nachbargesetzes von Baden-Württemberg (NRG BW) unverjährbar. Vielmehr unter liegt der Anspruch der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren nach §§ 195, 199 BGB. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte ein Grundstückseigentümer in Baden-Württemberg gegen seinen Nachbarn auf Zurückschneiden von Ästen einer Fichte, die in sein Grundstück hineinragten. Der Nachbar hielt den Anspruch für verjährt und damit für nicht gegeben, da der Grundstückseigentümer die Klage erst mehr als drei Jahre später erhoben hatte. Der Grundstückeigentümer ließ dies nicht... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.10.2017
- V ZR 8/17 -

BGH: Anspruch auf Laubrente trotz fehlenden Anspruchs auf Beseitigung oder Zurückschneiden der Grenzbäume

Kein Beseitigungs- bzw. Rückschnittanspruch aufgrund Ablaufs der landes­nachbar­rechtlichen Ausschlussfrist

Einem Grund­stücks­eigen­tümer kann auch dann ein Anspruch auf Laubrente gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB zustehen, wenn er die Beseitigung oder den Rückschnitt der an der Grundstücksgrenze stehenden nachbarlichen Bäume aufgrund des Ablaufs der dafür im Landesnachbarrecht vorgesehenen Ausschlussfrist nicht verlangen kann. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte in Sachsen ein Grundstückseigentümer im Jahr 2012 gegen seinen Nachbar auf Beseitigung bzw. Rückschnitt der unmittelbar an der Grundstücksgrenze stehenden Bäume. Hilfsweise verlangte er die jährliche Zahlung einer Aufwendung als Ausgleich für den erhöhten Aufwand der Reinigung seines Grundstücks. Der Kläger machte geltend, dass unter anderem durch... Lesen Sie mehr

Landgericht Freiburg, Urteil vom 07.12.2017
- 3 S 171/16 -

Nachbar muss Hecke im Winter nicht vorsorglich auf maximal zulässige Höhe einkürzen

Nachbarrechtsgesetz sieht weder Verpflichtung für Form- oder Pflegeschnitten in der Vegetationsperiode noch vorsorglichen Rückschnitt im Winter vor

Das Landgericht Freiburg hat entschieden, dass ein Nachbar nicht verpflichtet ist, im Winter einen vorsorglichen Rückschnitt einer an das Nachbargrundstück grenzenden Hecke vorzunehmen, um sicherzustellen, dass die Hecke auch während der Wachstumsperiode die zulässige Höhe von 1,80 m nicht überschreitet.

Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls hatte sich an der Hecke des Nachbarn gestört, da ihm diese besonders im Sommer angeblich zu viel Licht wegnehmen würde. Er war der Meinung, dass die im konkreten Fall nach dem baden-württembergischen Nachbarrechtsgesetz zulässige Höhe von 1,80 m an keinem Tag im Jahr überschritten werden dürfe. Sein Nachbar vertrat hingegen die Auffassung,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 25.07.2014
- 12 U 162/13 -

Grund­stücks­eigentümer hat Anspruch auf Kürzung einer zu hohen Bambus-Hecke sowie eines zu hohen Metallgitterzauns

Höhe des Bambus und des Metallgitterzauns verstößt gegen Nachbarrecht

Mehrere Bambuspflanzen können eine Hecke im Sinne des Nachbarrechts von Baden-Württemberg bilden. Dabei ist zu beachten, dass diese Hecke nicht höher als 1,80 m sein darf. Zudem darf ein Metallgitterzaun nicht höher als 1,50 m sein. Andernfalls besteht für den benachbarten Grund­stücks­eigentümer ein Anspruch auf Kürzung. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Karlsruhe hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im April 2004 baute ein Grundstückseigentümer an der Grenze zum Nachbargrundstück in einem Abstand von 2 bis 3 m innerhalb einer angelegten Rhizomsperre vier Bündel Bambus an. Einige Jahre später beklagte sich der Nachbar über Beeinträchtigungen durch die inzwischen über 1,80 m hohe Bambus-Hecke und verlangte deren Kürzung. Zudem hielt er... Lesen Sie mehr

Landgericht Dortmund, Urteil vom 10.09.2010
- 3 O 140/10 -

Wesentliche Beeinträchtigung durch herüberhängende Zweige: Grund­stücks­eigentümer hat Anspruch auf Zurückschneiden der Äste

Beeinträchtigung durch Nadelbefall begründet kein Unterlassungs- oder Ausgleichsanspruch

Kommt es aufgrund von herüberhängenden Zweigen zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Grundstücks, so kann der Grund­stücks­eigentümer von seinem Nachbarn das Zurückschneiden der herüberhängenden Äste verlangen. Beeinträchtigungen durch den üblichen Nadelbefall begründen jedoch weder Unterlassungs- noch Ausgleichsansprüche. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Aufgrund der herüberhängenden Äste der 10 bis 15 m hohen Lärchen des Nachbarn, kam es auf einem Grundstück wegen des Herabfalls von Nadeln zu erheblichen Beeinträchtigungen. So kam es zu Verstopfungen der Dachrinne und der Abflüsse, die wiederum einen Wasserschaden verursachten. Der Grundstückseigentümer verlangte daher das Zurückschneiden... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Beschluss vom 04.03.2010
- V ZB 130/09 -

Mieter einer Doppelhaushälfte muss Hecke stutzen

Der Mieter einer Doppelhaushälfte muss sich nach dem Sondernutzungsrecht richten. Darin heißt es, die Halbhäuser und die ihnen zugeordneten Sondernutzungsflächen würden wie selbständige Grundstücke behandelt. Jeder Wohnungseigentümer dürfe sein Grundstück nur in der Weise nutzen, wie es ein Nachbar befürworten würde. Dementsprechend entschied der Bundesgerichtshof, dass Mieter einer Doppelhaushälfte zu hoch gewachsene Pflanzen kürzen müssen, wenn dies von den Nachbarn verlangt wird

Streitgegenstand des vorliegenden Falls war eine auf sieben Meter angewachsene Hecke im Garten einer Doppelhaushälfte. Der Abstand der Bepflanzung zum Nachbargrundstück betrug zwei Meter. Die Forderung der Hausverwaltung, die "in den Himmel gewachsene" Bepflanzung zurück zu schneiden, stieß bei den Mietern der Doppelhaushälfte auf Ablehnung. Sie sicherten jedoch zu, dass die Hecke auf... Lesen Sie mehr




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