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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Zugluft“ veröffentlicht wurden
Amtsgericht Berlin-Charlottenburg , Urteil vom 20.06.2019
- 226 C 211/18 -
Zugluft und gelegentliches Eindringen von Regenwasser wegen einfachverglastem Wintergarten einer Altbauwohnung stellt keinen Mangel dar
Mieter nicht zur Minderung der Miete berechtigt
Kommt es bei einem einfachverglasten Wintergarten einer Altbauwohnung zu Zuglufterscheinungen und gelegentlichem Eindringen von Regenwasser, so stellt dies keinen Mietmangel dar. Der Mieter ist daher nicht gemäß § 536 Abs. 1 BGB zur Minderung der Miete berechtigt. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall begehrte die Mieterin einer Altbauwohnung in Berlin im Mai 2018 eine Mietminderung. Hintergrund dessen war, dass es im Wintergarten der Wohnung aufgrund der Einfachverglasung zu Zuglufterscheinungen und bei Starkregen zum Eintreten von Regenwasser kam. Da die Vermieterin darin keinen Mangel sah, kam es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung.Das Amtsgericht Berlin-Charlottenburg entschied gegen die Mieterin. Ihr stehe kein Recht zur Mietminderung gemäß § 536 Abs. 1 BGB zu. Denn ein Mangel der Mietsache liege nicht vor. Es sei allgemein bekannt, dass einfachverglaste Altbaufenster nicht... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 18.08.2017
- 33 C 1251/17 (76) -
Starke Zugluft in einem neu errichteten "Passivhaus" stellt Mietmangel dar
Mangel rechtfertigt Mietminderung um 10 % für das ganze Jahr
Das Amtsgericht Frankfurt am Main hat entschieden, dass kalte Zugluft in einem neu errichteten Passivhaus einen Mietmangel darstellt, welcher eine Minderung der Miete um 10 % rechtfertigt.
Hintergrund des Mietrechtsstreits war, dass die Kläger in ein neu errichtetes Passivhaus eingezogen sind und berichteten, dass trotz funktionierender Fußbodenheizung in den Wintermonaten die Zugluft im Wohn-, Arbeits- und Schlafzimmer nicht mehr erträglich gewesen sei. Die Vermieterseite hielt dem entgegen, dass Beeinträchtigungen durch Zugluft, wenn überhaupt, nur eine unerhebliche... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Berlin-Schöneberg, Urteil vom 26.08.2015
- 104 C 85/15 -
Ausfall des Fahrstuhls rechtfertigt für Dachgeschossmieter Mietminderung von 14 %
Kein Recht zur Mietminderung wegen geringer Undichtigkeit der Fenster, handtellergroßem Wasserfleck in Küche sowie dauerhafter Flurbeleuchtung
Der Mieter einer Dachgeschosswohnung kann seine Miete um 14 % mindern, wenn der Fahrstuhl nicht in Betrieb ist. Ein Recht zur Mietminderung besteht aber nicht bei einer nur geringen Undichtigkeit der Fenster, einem handtellergroßen Wasserflecks in der Küche sowie dauerhafter Flurbeleuchtung. Dies hat das Amtsgericht Berlin-Schöneberg entschieden.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte der Mieter einer Dachgeschosswohnung seine Miete wegen mehrerer behaupteter Mängel. Da die Vermieterin das Minderungsrecht nicht anerkannte, kam der Fall vor Gericht.Nach Ansicht des Amtsgerichts Berlin-Schöneberg habe der Ausfall des Fahrstuhls eine Mietminderung von 14 % gerechtfertigt. Die Schwerbehinderung des Mieters... Lesen Sie mehr
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Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 07.10.1986
- 47 C 2059/85 -
Undichte Fenster stellen Mietmangel dar
Entstehung von Zugluft und Verschwendung von Heizenergie aufgrund undichter Fenster
Undichte Fenster in einer Mietwohnung stellen einen Mietmangel dar. Denn aufgrund der Undichtigkeit kommt es zu Zugluft und zur Verschwendung von Heizenergie, der Vermieter ist somit verpflichtet den Mangel zu beseitigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung verlangten von ihren Vermietern die Reparatur ihrer Fenster, da diese undicht waren. Die Vermieter lehnten eine Reparatur ab, sodass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Hamburg entschied zu Gunsten der Mieter. Die Vermieter seien zur Mangelbeseitigung verpflichtet gewesen.... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 28.06.2013
- 31 C 279/11 -
Recht zur Mietminderung von bis zu 10 % bei Behaglichkeitsbeeinträchtigung durch Zugluft
Durch Zugluft verursachte mögliche Wohnungsabkühlung kann höheren Heizungsbedarf begründen
Kommt es wegen Zugluft zu einer Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Mieters, so kann dies in den Monaten von November bis März eine Mietminderung von 10 % und in den Monaten von April bis Oktober eine Minderung von 5 % der Brutto-Miete rechtfertigen. Zudem kann es durch die Zugluft zu einer Abkühlung der Wohnung und somit zu einem höheren Heizungsbedarf kommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Dachgeschosswohnung ihre Miete, da es aufgrund von Zugluft in der Wohnung zu einem erheblich größeren Heizungsbedarf gekommen sein soll. Die Vermieterin stritt dies aber ab, so dass der Fall vor Gericht kam.Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten der Mieterin. Ihr habe ein Recht zur Mietminderung... Lesen Sie mehr
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Landgericht Kassel, Urteil vom 30.07.1987
- 1 S 274/84 -
Zugluft im Haus und Wassereintritt aufgrund mangelhafter Dichtung rechtfertigen Mietminderung von 20 %
Zumutbarer Luftaustausch lag nicht mehr vor
Kommt es aufgrund der defekten Dichtung an Türen und Fenstern eines vermieteten Hauses zu Zugluft und Wassereintritt, ist der Mieter berechtigt seine Miete um 20 % zu mindern. Dies hat das Landgericht Kassel entschieden.
Im zugrunde liegenden Fall herrschte in einem vermieteten Haus Zugluft. Ein beauftragter Sachverständiger ermittelte als Grund, beschädigte Dichtungen an Fenstern und Türen. Unter anderem wies die Haustür einen Spalt von 8 mm auf. Aufgrund der mangelhaften Dichtungen kam es nicht nur zu einem Lufteintritt mit einer Geschwindigkeit von 0,15 m/sec, sondern zudem auch zu Wassereintritt im Falle eines Regens.... Lesen Sie mehr
Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2005
- 9 S 157/05 -
Zugige Fenster sind bei Altbauten nicht unbedingt ein Mietmangel
Mieter müssen zugige Wohnung hinnehmen
Nicht immer stellen undichte Fenster einen Mietmangel dar, wie sich aus einer Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe ergibt. Dieses ist der Ansicht, dass Altbau-Mieter nicht den modernsten Standard erwarten dürfen.
Im Fall hatten die Mieter einer Altbau-Wohnung ihren Vermieter aufgefordert , die Fenster abzudichten. Selbst wenn die Fenster gar nicht geöffnet waren, strömte ein leichter Windhauch durch die Wohnung. Dies wollten sie nicht länger hinnehmen und forderten den Eigentümer schriftlich dazu auf, die Mindestvoraussetzungen modernen Wohnens zu erfüllen, also die Fenster abzudichten. So lange... Lesen Sie mehr
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