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Amtsgericht Brandenburg a. d. Havel, Urteil vom 28.06.2013
- 31 C 279/11 -
Recht zur Mietminderung von bis zu 10 % bei Behaglichkeitsbeeinträchtigung durch Zugluft
Durch Zugluft verursachte mögliche Wohnungsabkühlung kann höheren Heizungsbedarf begründen
Kommt es wegen Zugluft zu einer Beeinträchtigung des Wohlbefindens des Mieters, so kann dies in den Monaten von November bis März eine Mietminderung von 10 % und in den Monaten von April bis Oktober eine Minderung von 5 % der Brutto-Miete rechtfertigen. Zudem kann es durch die Zugluft zu einer Abkühlung der Wohnung und somit zu einem höheren Heizungsbedarf kommen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Brandenburg hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderte die Mieterin einer Dachgeschosswohnung ihre Miete, da es aufgrund von
Recht zur Mietminderung bestand
Das Amtsgericht Brandenburg entschied zu Gunsten
Beeinträchtigung des Wohlbefindens durch Zugluft
Ein Sachverständigengutachten habe gezeigt, so das Amtsgericht weiter, dass es zu Luftgeschwindigkeiten in
Zugluft verursachte geringen Heizungsmehrbedarf
Der Sachverständige habe zudem ausgeführt, dass es infolge von
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 09.07.2014
Quelle: Amtsgericht Brandenburg, ra-online (vt/rb)
- Zugige Fenster sind bei Altbauten nicht unbedingt ein Mietmangel
(Landgericht Karlsruhe, Urteil vom 23.09.2005
[Aktenzeichen: 9 S 157/05]) - Zugluft im Haus und Wassereintritt aufgrund mangelhafter Dichtung rechtfertigen Mietminderung von 20 %
(Landgericht Kassel, Urteil vom 30.07.1987
[Aktenzeichen: 1 S 274/84])
Jahrgang: 2014, Seite: 1020, Entscheidungsbesprechung von Hans-Bernd Hülsmann IMR 2014, 1020 (Hans-Bernd Hülsmann) | Zeitschrift für Miet- und Raumrecht (ZMR)
Jahrgang: 2014, Seite: 44 ZMR 2014, 44
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Dokument-Nr. 18460
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