wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Mittwoch, 4. Dezember 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Landgericht Berlin, Urteil vom 01.04.2016
63 S 259/15 -

Wohnwerterhöhung durch verschweißten und vollflächig verklebten Linoleumboden in Küche

Keine Berücksichtigung über Putz liegender Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungs­installation überwiegend auf Putz"

Ist der Linoleumboden in der Küche verschweißt und vollflächig verklebt, so ist er als wohnwerterhöhend im Sinne des Berliner Mietspiegels 2015 anzusehen. Dagegen sind über Putz liegende Heizungsrohe im Rahmen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungs­installation überwiegend auf Putz" nicht zu berücksichtigen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall sollten die Mieter einer Wohnung ihre Zustimmung zu einer Mieterhöhung erklären. Diese weigerten sich aber mit der Begründung, dass der in der Küche ausgelegte Linoleumboden nicht als wohnwerterhöhend zu berücksichtigen sei. Zudem lag ihrer Meinung nach das wohnwertmindernde Merkmal "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz" vor, da die Heizungsrohre zum Teil über Putz lagen und in einer Ecke des Badezimmers eine Abwasserleitung gut sichtbar über Putz verlief. Die Vermieterin sah dies jedoch anders und erhob daher Klage.

Wohnwerterhöhung durch verschweißten und vollflächig verklebten Linoleumbodens in Küche

Das Landgericht Berlin wertete den Linoleumboden in der Küche als wohnwerterhöhend. Zwar komme es in diesem Zusammenhang nicht allein auf den Preis des Belags an. Jedoch könne sich die Hochwertigkeit auch aus der Art und Weise der Verlegung ergeben. Ausgehend davon ging das Gericht von einem hochwertigen Linoleumboden aus. Denn dieser sei nicht einfach ausgelegt worden, sondern zusätzlich seien Verlegeplatten und eine 19 mm starke Trittschalldämmung aufgebracht worden. Darüber hinaus seien die Nähte verschweißt und der Belag vollflächig verklebt worden.

Kein Vorliegen des wohnwertmindernden Merkmals "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz"

Nach Auffassung des Landgerichts habe das wohnwertmindernde Merkmal "Be- und Entwässerungsinstallation überwiegend auf Putz" nicht vorgelegen. Denn zum einen handele es sich bei über Putz verlaufende Heizungsrohre nicht um Installationen der Be- und Entwässerung. Zum anderen könne hinsichtlich der Abwasserleitung in einer Ecke des Bades nicht von "überwiegend" gesprochen werden. Weder der störende Anblick noch die Geräuschbelästigungen haben daran etwas geändert.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 17.06.2016
Quelle: Landgericht Berlin, ra-online (zt/GE 2016, 654/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Das Grundeigentum - Zeitschrift für die gesamte Grundstücks-, Haus- und Wohnungswirtschaft (GE)
Jahrgang: 2016, Seite: 654
GE 2016, 654

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22772 Dokument-Nr. 22772

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil22772

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?