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Freitag, 29. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Vorflug“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Erding, Urteil vom 14.07.2022
- 113 C 4971/21 -

Ausgleichsanspruch bei Flugannullierung wegen Bevorzugung eines zuvor wetterbedingt ausgefallenen Fluges

Kein Berufen auf außergewöhnliche Umstände

Wird ein Flug wegen der Bevorzugung eines zuvor wetterbedingt ausgefallenen Fluges annulliert, steht einem davon betroffenen Fluggast ein Anspruch auf Ausgleichszahlung gemäß Art.7 Abs. 1 der Fluggast­rechte­verordnung (VO) zu. Auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO kann sich die Fluggesellschaft nicht berufen. Dies hat das Amtsgericht Erding entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Februar 2020 wollte ein Mann von München über Abu Dhabi nach Phuket fliegen. Weil der 1. Teilflug annulliert wurde, erreichte er sein Flugziel mit einer Verspätung von 24 Stunden. Zu der Flugannullierung kam es, weil die Fluggesellschaft einen am Vortag wetterbedingt ausgefallenen Flug bevorzugen wollte. Der Fluggast beanspruchte nachfolgend eine Ausgleichszahlung. Die Fluggesellschaft berief sich auf außergewöhnliche Umstände. Der Fluggast erhob schließlich Klage.Das Amtsgericht Erding entschied zu Gunsten des Fluggastes. Ihm stehe gemäß Art. 7 Abs. 1 VO ein Anspruch auf Ausgleichszahlung... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 06.04.2021
- X ZR 11/20 -

BGH: Außergewöhnliche Umstände beim Vorflug können zum Ausschluss von Ent­schädigungs­zahlungen führen

Fluglotsenstreik als außergewöhnlicher Umstand

Kommt es zu einer Ankunftsverspätung oder Annullierung eines Fluges, weil das eingesetzte Flugzeug bei einem Vorflug am Vortag von einem außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO) betroffen ist, so kann dies zum Ausschluss der Ent­schädigungs­zahlung nach Art. 7 VO führen. Ein Fluglotsenstreik gilt als außergewöhnlicher Umstand. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Oktober 2017 erreichte ein Flug von Kos sein Ziel in Frankfurt a.M. mit einer erheblichen Verspätung, da das eingesetzte Flugzeug in Kos verspätet ankam. Hintergrund dessen war, dass das Flugzeug am Vortag für ein Flug von Frankfurt a.M. nach Teneriffa und zurück eingesetzt wurde und dieser Flug wegen eines Fluglotsenstreiks in Frankreich... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Rüsselsheim, Urteil vom 18.01.2017
- 3 C 751/16 -

Kein Anspruch auf Ausgleichzahlung bei Flugverspätung aufgrund Blitzschlags beim unmittelbaren Vorflug

Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnlichen Umstand berufen

Ist die Maschine des unmittelbaren Vorflugs von einem Blitzschlag betroffen und sind umfangreiche Reparaturen notwendig, besteht für einen davon betroffenen Fluggast kein Ausgleichsanspruch nach Art. 7 der Flug­gast­rechte­verordnung (VO). Die Fluggesellschaft kann sich auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 VO berufen. Dies hat das Amtsgericht Rüsselsheim entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Flug von Punta Cana nach Frankfurt am Main konnte im November 2015 nicht wie geplant starten, da die Maschine während des Landeanflugs auf Punta Cana von einem Blitzschlag getroffen wurde. Dadurch wurde die Maschine so stark beschädigt, dass eine mehrtägige Reparatur erforderlich war. Ein davon betroffener Fluggast klagte aufgrund dessen... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.06.2015
- 32 C 4265/14 (72) -

Kein Ausgleichsanspruch bei Ankunftsverspätung aufgrund Zwischenlandung des Vorfluges wegen randalierenden Passagiers

Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnlichen Umstand berufen

Kommt es zu einer erheblichen Ankunftsverspätung, weil der Vorflug wegen eines unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden Passagiers zwischenlanden musste, kann sich die Fluggesellschaft erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) berufen. Den von der Verspätung betroffenen Fluggästen steht in diesem Fall kein Ausgleichsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erreichte im Oktober 2011 ein Flug von Punta Cana sein Ziel Frankfurt a.M. mit einer Verspätung von über 17 Stunden. Hintergrund dessen war, dass der unmittelbare Vorflug wegen eines unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden und randalierenden Passagiers auf den Azoren zwischenlanden musste. Durch die Zwischenlandung musste der Flug wegen der Einhaltung... Lesen Sie mehr




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