wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern5/0/5(1)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Amtsgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 19.06.2015
32 C 4265/14 (72) -

Kein Ausgleichsanspruch bei Ankunftsverspätung aufgrund Zwischenlandung des Vorfluges wegen randalierenden Passagiers

Fluggesellschaft kann sich auf außergewöhnlichen Umstand berufen

Kommt es zu einer erheblichen Ankunftsverspätung, weil der Vorflug wegen eines unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden Passagiers zwischenlanden musste, kann sich die Fluggesellschaft erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 der Fluggast­rechte­verordnung (FluggastVO) berufen. Den von der Verspätung betroffenen Fluggästen steht in diesem Fall kein Ausgleichsanspruch zu. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Frankfurt a.M. hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall erreichte im Oktober 2011 ein Flug von Punta Cana sein Ziel Frankfurt a.M. mit einer Verspätung von über 17 Stunden. Hintergrund dessen war, dass der unmittelbare Vorflug wegen eines unter Alkohol- und Drogeneinfluss stehenden und randalierenden Passagiers auf den Azoren zwischenlanden musste. Durch die Zwischenlandung musste der Flug wegen der Einhaltung der Mindestruhezeiten der Besatzung unterbrochen werden. Mehrere Fluggäste klagten nachträglich auf Zahlung einer Ausgleichsleistung. Die Fluggesellschaft berief sich auf einen außergewöhnlichen Umstand.

Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung

Das Amtsgericht Frankfurt a.M. entschied gegen die Kläger. Ihnen stehe kein Anspruch auf eine Ausgleichszahlung nach Art. 7 FluggastVO zu. Denn die Fluggesellschaft dürfe sich erfolgreich auf einen außergewöhnlichen Umstand im Sinne von Art. 5 Abs. 3 FluggastVO berufen.

Zwischenlandung aufgrund randalierenden Passagiers stellt außergewöhnlichen Umstand dar

Bei dem Verhalten des Passagiers habe es sich nach Ansicht des Amtsgerichts nicht um ein typisches der Betriebssphäre des Luftfahrtunternehmens zuzuordnendes Ereignis gehandelt. Typischerweise könne davon ausgegangen werden, dass die Passagiere den Anweisungen des Kabinenpersonals Folge leisten und aufgrund ihres Eigenverhaltens gerade keine Gefahr für die Durchführung des Fluges darstellen. Dagegen stelle das die Flugsicherheit gefährdende Verhalten eines Passagiers, begründet auf vorangegangenen Alkohol- und Drogenkonsums, eine von der Fluggesellschaft nicht kontrollierbare Ausnahmesituation vergleichbar mit einem von außen kommenden und nicht im Einfluss- und Verantwortungsbereich des Luftfahrtunternehmens liegenden Ereignis dar.

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 18.04.2017
Quelle: Amtsgericht Frankfurt a.M., ra-online (zt/RRa 2017, 31/rb)

Aktuelle Urteile aus dem EU-Recht | Reiserecht | Verbraucherrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Reiserecht aktuell (RRa)
Jahrgang: 2017, Seite: 31
RRa 2017, 31

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 24129 Dokument-Nr. 24129

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil24129

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: 5 (max. 5)  -  1 Abstimmungsergebnis Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0

Kommentare (0)

 
 
Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?



Werbung