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Freitag, 19. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Rechtsgebiet „Verkehrsunfallrecht“ veröffentlicht wurden

Landgericht München, Urteil vom 11.03.2022
- 19 O 16989/20 -

Auffahrunfall: Klage gegen Jérôme Boateng vor dem Landgericht München überwiegend erfolglos

Bei HWS-Distorsionsbeschwerden ist ein unverzüglicher Arztbesuch zu erwarten

Die Klage eines Schönheitschirurgen gegen den Fußballspieler Jérôme Boateng vor der 19. Zivilkammer des Landgerichts München I wegen eines Auffahrunfalls blieb ganz überwiegend erfolglos.

Bei einem Streitwert von rund 50.000 EUR hat das Gericht dem Kläger lediglich etwa 4.500 EUR für die Reparatur seines Pkws sowie ein Ersatzfahrzeug und vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zugesprochen. Verdienstausfall und Schmerzensgeld wegen einer vom Kläger vorgetragenen Sensibilitätsstörung seiner rechten Hand und einer HWS-Distorsion erhielt der Kläger nicht.Der Kläger hatte am 16.06.2020 auf der Grünwalder Straße in München einen Spurwechsel mit seinem Maserati durchgeführt. Der Beklagte war im weiteren Verlauf mit seinem Mercedes aufgefahren. Das Gericht kam zu der Überzeugung, dass der Beweis des ersten Anscheins gegen den Auffahrenden hier zum Tragen komme und... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Frankenthal, Urteil vom 28.10.2020
- 3c C 101/19 -

AG Frankenthal zur Anforderungen an das Verhalten bei Einfahrt in Supermarktparkplatz

Haftungsverteilung von 2/3 zu 1/3 zugunsten des Klägers

Auf Parkplätzen von Einkaufsmärkten gilt das Rücksichtnahmegebot der Straßen­verkehrs­ordnung aufgrund der ständig wechselnden Verkehrssituationen in besonderem Maße, so dass hier grundsätzlich bei stetiger Bremsbereitschaft mit der sehr langsamen Geschwindigkeit eines normal gehenden Fußgängers (4-7 km/h) zu fahren ist.

Die Parteien stritten um Schadensersatzansprüche aus einem Verkehrsunfall aus dem Jahr 2019. Der Kläger fuhr mit seinem Motorroller aus der Benderstraße kommend auf die Mittelspur der zu den Einkaufsmärkten und gehörenden Parkplätze. Zu diesem Zeitpunkt war das Fahrzeug des Beklagten gerade im Begriff, den Parkplatz aus Richtung des links von der Einfahrspur befindlichen Marktes zu... Lesen Sie mehr

Landgericht München I, Urteil vom 19.10.2020
- 19 O 6004/20 -

Mindestabstand von 1,5 bis 2 m beim Überholen von Radfahrern und Pferden

Landgericht München I zu Klage einer Fahrradfahrerin gegen einen Reiter

Bei einem Überholen von Radfahrern oder Pferden muss ein Mindestabstand von 1,5 bis 2m eingehalten werden, um auf etwaige plötzliche Reaktionen oder Schlenker von Mensch oder Tier reagieren zu können. Dies hat das Landgericht München I entschieden.

Die Klägerin fuhr am Morgen des 16.07.2019 mit dem Fahrrad auf dem Gehweg an der Gyßlingstraße in München, im Bereich der Unterführung unter dem Isarring. Vor ihr ritt der Beklagte auf seinem Pferd, ebenfalls auf dem Gehweg. Der Gehweg war weder für Fahrräder noch für Reitpferde freigegeben. Die Klägerin näherte sich dem Pferd von hinten und klingelte dabei. Sie setzte nach eigener... Lesen Sie mehr

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Landgericht Heidelberg, Urteil vom 21.06.2018
- 3 O 80/18 -

Rennradfahrer hat keinen Anspruch auf Schmerzensgeld und Schadensersatz nach Zusammenstoß mit Kind auf Lauflernrad

Beim Zusammentreffen mit Kindern im Straßenverkehr gelten besondere Sorgfalts­anforderungen

Das Landgericht Heidelberg hat entschieden, dass ein Rennradfahrer bei einem Sturz nach dem Ausweichen vor einem dreieinhalbjährigen Kind auf einem Lauflernrad keinen Anspruch auf Schadensersatz und Schmerzensgeld.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Am 17. Mai 2017 befuhr der Kläger mit seinem Rennrad mit einer Geschwindigkeit von mindestens 25 km/h die Walldorfer Straße auf der Höhe des "Racket Centers" in Nußloch. Die Straße dient dem Zufahrtsverkehr des "Racket Centers" und auf ihr sind üblicherweise auch Fußgänger in Richtung Nußloch unterwegs. Zum selben Zeitpunkt ging die Beklagte... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Nürnberg, Urteil vom 31.01.2018
- 4 U 1386/17 -

Unfall mit Fußgänger: Haftung eines Fahrzeughalters kann im Einzelfall vollständig entfallen

Autofahrer kann bei grob verkehrswidrigem Verhalten des Fußgängers kein Verschulden angelastet werden

Das Oberlandesgericht Nürnberg hat entschieden, dass die Betriebsgefahr, die von einem Kraftfahrzeug ausgeht, bei grob verkehrswidrigem Verhalten eines Fußgängers vollständig entfallen kann, wobei dies jeweils im Rahmen der vorzunehmenden Abwägung zu klären ist.

Die Klägerin des zugrunde liegenden Streitfalls ist die Krankenkasse der Geschädigten. Diese hatte zunächst aus einem neben einer siebenspurigen Fahrbahn im Stadtgebiet von Fürth geparkten Pick-up ein mannshohes Plakat ausgeladen. Dieses Plakat wollte die Geschädigte auf einem Grünstreifen aufstellen, welcher sich zwischen den ersten vier Fahrbahnen und den folgenden drei Fahrbahnen... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 10.04.2018
- 9 U 131/16 -

Fußgängerunfall in "70 km/h-Zone" - Fußgänger haftet für Unfall bei Betreten der Fahrbahn unter Missachtung des Fahrzeugverkehrs zu 2/3

Autofahrer trifft bei Überschreiten der zulässigen Höchst­geschwindigkeit Mitverschulden

Verunfallt ein Fußgänger, der die Fahrbahn unter Missachtung des Fahrzeugverkehrs betritt, mit einem Pkw, der die auf 70 km/h beschränkte, zulässige Höchst­geschwindigkeit um 11 km/h überschreitet oder zu spät auf den Fußgänger reagiert, kann die Haftung im Verhältnis von 1/3 zulasten des Pkw-Fahrers und von 2/3 zulasten des Fußgängers zu verteilen sein. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm und änderte damit das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Bochum ab.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 76 Jahre alte Kläger und die seinerzeit 63 Jahre alte Klägerin, beide aus Witten, überquerten im Januar 2013 gegen 17 Uhr als dunkel gekleidete Fußgänger - lediglich die Klägerin trug eine beigefarbige Hose - die Elberfelder Straße in Witten in einem Bereich, in dem die zulässige Höchstgeschwindigkeit für Pkw auf 70 km/h... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 06.10.2017
- 11 U 138/16 -

Regulierungsfrist nach Unfall mit ausländischem Militärfahrzeug der NATO beträgt drei Monate

Wiedereinsetzung in vorigen Stand bei schuldlos versäumter Frist innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses möglich

Nach einem Unfall mit einem ausländischen Militärfahrzeug eines NATO-Staates müssen Schaden­ersatz­ansprüche innerhalb einer Dreimonatsfrist gegenüber der zuständigen Schadens­regulierungs­stelle des Bundes geltend gemacht werden. Wird diese Frist schuldlos versäumt, kann ein Geschädigter innerhalb von zwei Wochen nach Wegfall des Hindernisses für das Fristversäumnis Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beantragen. Wird auch die letztgenannte Frist versäumt, sind die Schadens­ersatz­ansprüche endgültig nicht mehr durchsetzbar. Dies entschied das Oberlandesgericht Hamm unter Abänderung der erstinstanzlichen Entscheidung des Landgerichts Bielefeld.

Im zugrunde liegenden Fall erlitt der Kläger aus Siegen im März 2015 in Bielefeld einen Verkehrsunfall, bei dem sein Pkw BMW Kombi mit einem Militärfahrzeug der britischen Streitkräfte kollidierte. Der für die Regulierung derartiger Schäden nach dem NATO-Truppenstatut und seinem Zusatzabkommen zuständigen Bundesanstalt für Immobilienaufgaben - Schadensregulierungsstelle des Bundes -... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 03.05.2018
- 4 RBs 117/18 -

OLG Hamm zur Vorfahrtsregelung bei der Autobahnauffahrt beim "Stop-and-Go-Verkehr"

Vorfahrtsregelung findet erst bei längerem Stehen des Verkehrs auf der durchgehenden Fahrbahn keine Anwendung mehr

Die Vorfahrtsregel des § 18 Abs. 3 StVO (Straßen­verkehrs­ordnung), nach der der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn Vorfahrt vor Fahrzeugen hat, die auf die Fahrbahn auffahren wollen, gilt auch bei sogenanntem "Stop-and-Go-Verkehr". Erst wenn der Verkehr auf der durchgehenden Fahrbahn in der Weise zum Stehen gekommen ist, dass mit einer erneuten Fahrbewegung in kürzerer Frist nicht zu rechnen ist, findet diese Vorfahrtsregelung keine Anwendung mehr. Fahrzeugführer, die in dieser Situation auf die Fahrbahn einer Autobahn aufgefahren, haben aber das Rücksichtnahmegebot des § 1 Abs. 2 StVO zu beachten. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm.

Dem Verfahren lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der seinerzeit 45 Jahre alte Betroffene aus Ludwigshafen wollte im Mai 2017 mit einem Pkw BMW vom Rasthof Siegerland auf die Autobahn A 45 in Fahrtrichtung Frankfurt am Main auffahren. Auf der Autobahn staute sich der Verkehr. Vor dem Betroffenen fuhr ein weiterer Pkw, dem es gelang, in eine Lücke zwischen zwei Sattelzügen auf die rechte... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 15.05.2018
- VI ZR 233/17 -

BGH zur Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfall­haftpflicht­prozess

Unzulässigkeit oder Rechtwidrigkeit einer Beweiserhebung führt nicht ohne Weiteres zu Beweis­verwertungs­verbot

Der Bundesgerichtshof hatte über die Verwertbarkeit von Dashcam-Aufnahmen als Beweismittel im Unfall­haftpflicht­prozess zu entscheiden.

Der Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens nahm den Beklagten und seine Haftpflichtversicherung nach einem Verkehrsunfall auf restlichen Schadensersatz in Anspruch. Die Fahrzeuge der Parteien waren innerorts beim Linksabbiegen auf zwei nebeneinander verlaufenden Linksabbiegespuren seitlich kollidiert. Die Beteiligten stritten darüber, wer von beiden seine Spur verlassen und die Kollision... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Beschluss vom 23.03.2017
- 4 RVs 33/17 -

Freiheitsstrafe ohne Bewährung nach Verkehrsunfall mit tödlichen Folgen nicht zu beanstanden

Erheblicher Unrechts- und Schuldgehalt der Tat schließen Aussetzung der Strafe auf Bewährung aus

Ein nicht vorbestrafter Fahrer eines Kraftfahrzeugs, der bei einem vorsätzlich verkehrswidrigen Überholmanöver einen Verkehrsunfall verursacht, bei dem ein Verkehrsteilnehmer tödlich und drei weitere zum Teil schwer verletzt werden, kann mit einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und drei Monaten zu bestrafen sein, deren Vollstreckung nicht zur Bewährung auszusetzen ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor, das damit eine Entscheidung des Amtsgerichts Ahaus und des Landgerichts Münster bestätigte.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Der zur Tatzeit 37 Jahre alte Angeklagte aus Gelsenkirchen fuhr im Juni 2015 mit einem Lieferwagen IVEO Daily Pakete aus. Aus Richtung Ahaus-Wüllen kommend befuhr er die L 572 in Richtung Stadtlohn. Nach einem ersten verkehrswidrigen Überholvorgang, bei dem der Angeklagte eine Linksabbiegerspur und eine durchgezogene Linie mit überhöhter... Lesen Sie mehr




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