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Dienstag, 6. Juni 2023

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Verhüllungsverbot“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschluss vom 07.06.2022
- IV-2 RBs 73/22 -

Kein Anspruch eines Fahrzeugführers auf Tragen eines Niqab

Verhüllungsverbot für Autofahrer gilt auch für Muslima

Das gemäß § 23 Abs. 4 StVO geltende Verhüllungsverbot für Fahrzeugführer gilt auch für eine Muslima. Sie ist daher nicht berechtigt, während der Fahrt einen Niqab zu tragen. Dies hat das Oberlandesgericht Düsseldorf entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Eine Muslima wurde von einem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen zu einer Geldbuße in Höhe von 66 € verurteilt, weil sie als Führerin eines Pkw einen Niqab trug. Dabei handelt es sich um eine das Gesicht bis auf die Augenpartie verhüllende Vollverschleierung. Gegen die Verurteilung richtete sich die Rechtsbeschwerde der Muslima. Sie fühlte sich in ihrer Religionsfreiheit beeinträchtigt.Das Oberlandesgericht Düsseldorf bestätigte die Entscheidung des Amtsgerichts. Die Betroffene habe vorsätzlich gegen das aus § 23 Abs. 4 Satz 1 StVO ergebene Gesichtsverhüllungsverbot verstoßen. Durch... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 20.05.2021
- 8 B 1967/20 -

Keine Ausnahmegenehmigung für das Führen eines Kraftfahrzeugs mit einem Gesichtsschleier im Eilverfahren

Vollverschleierung bleibt am Steuer verboten

Der Eilantrag einer muslimischen Glaubensangehörigen aus Düsseldorf, die aus religiösen Gründen auch beim Führen eines Kraftfahrzeugs ihr Gesicht mit Ausnahme eines Sehschlitzes für die Augenpartie mit einem Gesichtsschleier (Niqab) bedecken möchte, ist auch beim Ober­verwaltungs­gericht erfolglos geblieben.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach der Straßenverkehrsordnung darf derjenige, der ein Kraftfahrzeug führt, sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist. Die zuständige Straßenverkehrsbehörde kann in Ausnahmefällen die Verdeckung des Gesichts genehmigen, was die Bezirksregierung Düsseldorf im Fall der Antragstellerin aber ablehnte. Der... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, Beschluss vom 08.01.2021
- 14 L 1537/20 -

Muslima darf beim Autofahren keinen Niqab tragen

Interesse an Verkehrssicherheit überwiegt Interesse an Verhüllung aus Glaubensgründen

Eine Muslima ist nicht berechtigt, beim Autofahren einen Niqab zu tragen. Insofern überwiegt das Interesse an der Verkehrssicherheit das Interesse an der Verhüllung aus Glaubensgründen. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Mai 2020 beantragte eine Muslima die Befreiung vom Verhüllungsverbot um während des Autofahrens einen Niqab tragen zu können. Sie gab an, aus Glaubensgründen ihr Gesicht bedecken zu müssen. Nachdem die zuständige Behörde den Antrag ablehnte, versuchte die Muslima mittels eines Eilantrags beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Ausnahmegenehmigung... Lesen Sie mehr




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