wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


kostenlose-Urteile.de
Freitag, 26. April 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungsstern0/0/5(0)
Hier beginnt die eigentliche Meldung:

Kammergericht Berlin, Beschluss vom 13.09.2004
1 Ss 295/04 -

Pornografische Angebote im Internet ohne effektiven Schutz vor dem Zugriff Minderjähriger strafbar

Der 4. und der 5. Strafsenat des Kammergerichts haben entschieden, dass Internetseiten mit pornografischen Darstellungen vor dem Zugriff von Minderjährigen effektiv gesperrt werden müssen. Nicht effektiv sind Systeme, bei denen der Nutzer die Sperre allein durch die Eingabe einer Identitätsnummer (irgend) eines deutschen Personalausweises überwinden kann.

Der Betreiber einer solchen Seite macht sich grundsätzlich wegen "Verbreitens pornografischer Schriften" - hierzu zählen auch Bilder - strafbar (§ 184 Strafgesetzbuch), wenn er vorsätzlich handelt. Soweit die Tat fahrlässig begangen wird, stellt dies regelmäßig eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 24 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages), die mit einer Geldbuße bis zu 250.000 € geahndet werden kann.

Beiden Verfahren lag folgendes Geschehen zugrunde: Im Rahmen ihrer Ermittlungen waren die Strafverfolgungsbehörden auf die von den jeweiligen Angeklagten betriebenen Internetseiten mit pornografischen Inhalten gestoßen. Die Seiten waren vor dem Zugriff Minderjähriger nur dadurch gesichert, dass die Personalausweisnummer einer beliebigen erwachsenen Person eingegeben werden musste:

Ein mit den Ermittlungen betrauter Kriminalbeamter überwand - in dem der Entscheidung des 4. Strafsenats zugrunde liegenden Verfahren - die Sperre, indem er die Personalausweisnummer der Schauspielerin Uschi Glas eingab (siehe hierzu auch Urt. des LG Berlin: Kein Schmerzensgeld für Uschi Glas für die Benutzung ihrer Personalausweisnummer), deren Personalausweis kurz zuvor deutlich lesbar in einer Illustrierten abgedruckt worden war. Die gegen seine Verurteilung zu einer Geldstrafe von 1.600 € (40 Tagessätze zu je 40 €) gerichtete Revision des Angeklagten hat der 4. Strafsenat mit Beschluss vom 13. September 2004 als offensichtlich unbegründet verworfen.

In dem anderen Verfahren hat der 5. Strafsenat die Verurteilung des dortigen Angeklagten zu einer Geldstrafe zwar aufgehoben. Denn es konnte nicht ausgeschlossen werden, dass sich der Angeklagte über die Effizienz des von ihm verwendeten Sicherungssystems geirrt hatte. Da nach den getroffenen Feststellungen der Angeklagte aber jedenfalls fahrlässig eine Ordnungswidrigkeit im Sinne von § 24 des Jugendmedienschutz-Staatsvertrages begangen hatte, hat der 5. Strafsenat jenen Angeklagten zu einer Geldbuße von 2.000 € verurteilt.

Kammergericht 4. Strafsenat, Beschluss vom 13.09.2004 - (4) 1 Ss 295/04 (113/04)

(Die Entscheidung des 4. Strafsenats ist gemäß § 349 Absatz 2 Strafprozessordnung ergangen und enthält keine Begründung).

Kammergericht 5. Strafsenat, Urteil vom 26.04.2004 - (5) 1 Ss 436/03 (4/04)

Werbung

© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.02.2005
Quelle: Pressemitteilung 47/2004 des Kammergerichts vom 25.10.2004

Aktuelle Urteile aus dem Strafrecht
Urteile zu den Schlagwörtern: Internet | Verbreiten pornografischer Schriften

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 122 Dokument-Nr. 122

Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Beschluss122

Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.

Schicken Sie uns Ihr Urteil!Ihre Kanzlei hat interessante, wichtige oder kuriose Fälle vor Gericht verhandelt?
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.
BewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertungssternBewertung: keine Bitte bewerten Sie diesen Artikel.0/0/5/0

Kommentare (0)

 
 

Werbung

Drucken
 
Sie brauchen Hilfe vom Profi?