Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 31.01.2018
- 4 N 17.1197 -
Zweijährige Ruhefrist für Urnenbestattungen zulässig
Umbettung einer Urne aus individueller Grabstätte in anonymes Sammelgrab verstößt nicht gegen postmortalen Achtungsanspruch
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof hat entschieden, dass die Regelung in einer Friedhofssatzung, die für Urnenbestattungen eine Ruhefrist von zwei Jahren vorsieht, gültig ist.
Im zugrunde liegenden Verfahren wurde der Normenkontrollantrag einer Olchinger Bürgerin abgelehnt. Die Antragstellerin hatte eingewandt, dass die zweijährige Ruhefrist zu kurz sei. Sie verstoße sowohl gegen den postmortalen Würdeschutz als auch gegen das gesetzliche Gebot, mit Aschenresten so zu verfahren, dass das sittliche Empfinden der Allgemeinheit nicht verletzt werde. Aschenreste hätten den gleichen Anspruch auf pietätvolle Behandlung und Wahrung der
Keine Verletzung der Achtung der Totenruhe
Der Bayerische Verwaltungsgerichtshof folgte dieser Ansicht nicht. Nach Auffassung des Gerichts verstoße die nach zwei Jahren mögliche
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 02.02.2018
Quelle: Bayerischer Verwaltungsgerichtshof/ra-online
- Kein Anspruch auf Umbettung einer Urne bei nicht möglicher Einhaltung von Mindestruhezeiten
(Verwaltungsgericht Trier, Urteil vom 24.05.2017
[Aktenzeichen: 7 K 9781/16.TR]) - Schutz der Totenruhe wiegt schwerer als Wunsch der Angehörigen auf Umbettung der Urne
(Verwaltungsgericht Ansbach, Urteil vom 03.08.2016
[Aktenzeichen: AN 4 K 16.00882])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 25471
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Urteil25471
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.