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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Trittschallschutz“ veröffentlicht wurden
Bundesgerichtshof, Urteil vom 26.06.2020
- V ZR 173/19 -
Anspruch auf Trittschallschutz nach Austausch des Teppichbodens durch Fliesen
Schallschutztechnische Mindestanforderungen müssen eingehalten werden
Der Bundesgerichtshof hat heute entschieden, dass ein Wohnungseigentümer von einem anderen Wohnungseigentümer, der in seiner Wohnung den Bodenbelag ausgetauscht hat (Fliesen statt Teppichboden), die Einhaltung der schall-schutztechnischen Mindestanforderungen nach der DIN 4109 auch dann verlangen kann, wenn die Trittschalldämmung des Gemeinschaftseigentums mangelhaft ist und ohne diesen Mangel der Trittschall den schallschutztechnischen Mindestanforderungen entspräche.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Parteien sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Wohnung des Klägers befindet sich im zweiten Obergeschoss des 1962 errichteten Hauses, die Wohnung des Beklagten in dem darüber liegenden Dachgeschoss. Dieses war 1995 zu Wohnraum ausgebaut und mit Teppichboden ausgestattet worden. 2008 ließ der Beklagte den Teppichboden durch Fliesen ersetzen. Der Kläger macht geltend, seitdem komme es in seiner Wohnung zu unzumutbaren Lärmbelästigungen durch Trittschall. Ein im Jahr 2013 von der Verwalterin der Wohnungseigentümergemeinschaft in Auftrag gegebenes Gutachten ergab, dass die Trittschalldämmung... Lesen Sie mehr
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Bundesgerichtshof, Urteil vom 16.03.2018
- V ZR 276/16 -
Miteigentümer haben keinen Anspruch auf verbesserten Trittschall nach Badsanierung
Bei Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen am Sondereigentum sind für Schallschutz unverändert die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Standards maßgeblich
Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass Wohnungseigentümer, die bei der Sanierung ihres Bades den Boden unter Entfernung des Estrichs erneuern, nicht für verbesserte Trittschalwerte sorgen müssen. Für den für Schallschutz bleiben unverändert die bei Errichtung des Gebäudes geltenden technischen Standards maßgeblich.
Die Parteien des zugrunde liegenden Streitfalls sind Mitglieder einer Wohnungseigentümergemeinschaft. Die Anlage wurde im Jahr 1990 errichtet. Die Wohnung der Beklagten liegt über der der Klägerin. Bei einer Modernisierung ihres Badezimmers im Jahr 2012 ließen die Beklagten den Estrich vollständig entfernen und eine Fußbodenheizung einbauen. Ferner wurden der Fliesenbelag sowie sämtliche... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 27.02.2015
- V ZR 73/14 -
BGH zu Bodenbelag in der Eigentumswohnung: Nachbar muss lautere Schritte auf Parkett nach Austausch von Teppichboden durch Parkett hinnehmen
Auswahl des Bodenbelags bleibt Wohnungseigentümer überlassen
Ein Wohnungsinhaber muss es hinnehmen, wenn der über ihm lebende Eigentümer den leiseren Teppichboden durch Parkett ersetzt. Ein Vertrauensschutz besteht nicht. Maßgeblich ist allein, dass die Schallschutzwerte eingehalten werden, die zur Zeit der Errichtung des Gebäudes galten. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.
Die Parteien in dem zugrunde liegenden Verfahren sind Wohnungserbbauberechtigte. Die Beklagten erwarben das über der Wohnung der Kläger liegende Appartement im Jahr 2006. In dem Anfang der Siebzigerjahre errichteten Hochhaus befinden sich ein großes Hotel und 320 Appartements, für die jeweils Wohnungserbbaurechte bestehen. Im Jahr 2008 ließen die Beklagten den vorhandenen Teppichboden... Lesen Sie mehr
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Landgericht Itzehoe, Urteil vom 18.03.2014
- 11 S 101/12 -
Kein Anspruch auf Trittschallschutz nach Austausch des Teppichbodens durch Parkett durch Nachbarn
Abzustellen ist auf Trittschallgrenze der zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses geltenden DIN 4109
Ein Wohnungseigentümer hat keinen Anspruch auf Trittschallschutz nach dem Austausch des Teppichbodens durch Parkett durch den Nachbarn, wenn die Trittschallgrenze der zum Zeitpunkt der Errichtung des Hauses geltenden DIN 4109 eingehalten wird. Der Anspruch ergibt sich auch nicht daraus, dass vor mehr als 30 Jahren in sämtlichen Wohnungen des Hauses ein Teppichboden ausgelegt war und daher ein höherer Schallschutz vorlag. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Itzehoe hervor.
Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Erwerb einer Eigentumswohnung im Jahr 2006 ließen die neuen Wohnungseigentümer den vorhandenen Teppichboden entfernen und verlegten stattdessen einen Parkettboden. Dadurch kam es in der Folgezeit zu erhöhten Trittschallgeräuschen in der darunter liegenden Eigentumswohnung. Deren Wohnungseigentümer verlangten die Beseitigung des Parkettbodens... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 05.06.2013
- VIII ZR 287/12 -
Trittschallschutz und Luftschallschutz einer Wohnung müssen den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen
Abschleifen eines Estrichbodens ist nicht mit Neubau oder grundlegender Veränderung eines Gebäudes vergleichbar
Der Bundesgerichtshof hatte sich mit der Frage zu befassen, welcher Maßstab anzulegen ist, um zu beurteilen, ob eine Mietwohnung in schallschutztechnischer Hinsicht einen Mangel aufweist. Das Gericht entschied, dass bei Fehlen einer vertraglichen Abrede eine Mietwohnung in einem älteren Gebäude in schallschutztechnischer Hinsicht keinen Mangel aufweist, sofern der Tritt- und der Luftschallschutz den zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Normen entsprechen.
Der Kläger des zugrunde liegenden Streitfalls ist seit dem Jahr 1985 Mieter einer Wohnung der Beklagten in Mannheim. Das Gebäude, in dem sich die Wohnung befindet und das im Eigentum der Beklagten steht, war während des Zweiten Weltkriegs beschädigt und im Jahr 1952 wieder aufgebaut worden.Im Jahr 2003 ließ die Beklagte in der über der Wohnung des Klägers gelegenen... Lesen Sie mehr
Amtsgericht Hamburg-Blankenese, Urteil vom 06.06.2012
- 531 C 49/11 -
Sanierung eines Altbaus führt zu gesteigerten Anforderungen an den Trittschallschutz
Vermieter kann sich nicht auf unverhältnismäßig hohe Mängelbeseitigungskosten berufen
Lässt der Vermieter ein 50 Jahre altes Haus grundlegend sanieren und vermietet er die Wohnungen mit dem Zusatz "Baujahr 2000", so schuldet er den Trittschallschutz des Jahres 2000. In diesem Fall kann sich der Vermieter bei der Mängelbeseitigung nicht auf unverhältnismäßig hohe Kosten berufen. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Hamburg-Blankenese hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall wurde ein Anfang der 50iger Jahre errichtetes Haus im Jahr 2000 grundlegend saniert. Die Wohnungen wurden mit der Maßgabe vermietet, dass sie im Jahr 2000 errichtet wurden sowie mit dem Zusatz "Baujahr 2000". Nachfolgend beschwerte sich jedoch eine Mieterin über Wohngeräusche aus der darüber liegenden Wohnung und verlangte von der Vermieterin eine den... Lesen Sie mehr
Landgericht Hannover, Urteil vom 15.04.1994
- 9 S 211/93 -
Durchfeuchtungsschäden wegen einer Dachundichtigkeit, Trittschallgeräusche und Knackgeräusche in der Heizung berechtigen zu einer Mietminderung
Unschöner Eindruck alter Doppelfenster in einem Altbau berechtigen nicht zu einer Mietminderung
Kommt es infolge der Undichtigkeit des Daches zu einem Durchfeuchtungsschaden berechtigt dies ebenso wie deutlich vernehmende Trittschallgeräusche und laute Betriebsgeräusche der Heizung zu einer Mietminderung. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichtes Hannover hervor.
In dem zugrunde liegenden Fall minderten die Mieter einer Mietwohnung ihre Miete wegen einer Dachundichtigkeit, deutlicher Trittschallgeräusche, lauter Betriebsgeräusche der Heizung und unschöner Doppelfenster.Das Landgericht Hannover hielt eine Minderung wegen der aufgrund der Dachundichtigkeit aufgetretenen Durchfeuchtungsschäden in Höhe von 2 % für gerechtfertigt.... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Brandenburg, Urteil vom 20.05.2010
- 5 Wx 20/09 -
Lärmbelästigung wegen verlegtem Parkettfußboden
Bei der Bewertung einer Trittschallbeeinträchtigung kommt es auf das Schallschutzniveau der gesamten Wohnanlage an
Wollen Wohnungseigentümer einen Anspruch auf Beseitigung einer Beeinträchtigung durch störende Geräusche geltend machen, so muss zunächst geklärt werden, welches Schallschutzniveau in der gesamten Wohnanlage besteht. Liegt das Schallschutzniveau der Wohnung, von dem die Störgeräusche ausgehen, nicht unter dem allgemeinen Niveau, so ist ein Anspruch nicht begründet. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Brandenburg hervor.
Im zugrunde liegenden Fall wollten die Eigentümer einer Wohnung einen Anspruch auf Beseitigung einer Trittschallbeeinträchtigung geltend machen. Die Kläger behaupteten, durch den verlegten Parkettboden in der über ihnen gelegenen Wohnung komme es zu erheblichen Lärmbelästigungen.Das Oberlandesgericht Brandenburg stellte nach Einholung eines Sachverständigengutachtens... Lesen Sie mehr
Oberlandesgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.01.1997
- 9 U 218/96 -
Kinderlärm: Nachbarn im hellhörigen Mietshaus dürfen nicht allzu lärmempfindlich sein
Trampeln erlaubt / Eltern müssen keinen Teppichboden verlegen
Wer in einem hellhörigen Mietshaus wohnt, der kann die über ihm wohnenden Nachbarn nicht zum Verlegen eines Teppichbodens zwingen. Geräusche wie nächtliches Babygeschrei, gelegentliches Trampeln von Kindern und das Herumgehen in Straßenschuhen gehören zum normalen Leben in einem Wohnhaus und erfordern noch keine besonderen Schallschutzmaßnahmen. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Düsseldorf hervor.
Im zugrunde liegenden Fall kam es zum Streit in einem Haus, weil die Nachbarn in der darüber liegenden Wohnung eines Tages ihren Teppichboden entfernten und gegen Holzdielen austauschten. Die Kläger forderten, der Umbau müsse wegen der größeren Geräuschentwicklung rückgängig gemacht werden.Dem stimmten die Richter nicht zu. Es liege im Ermessen der Wohnungsbesitzer,... Lesen Sie mehr
Bundesgerichtshof, Urteil vom 07.07.2010
- VIII ZR 85/09 -
Wohnraummiete: Zu den Voraussetzungen einer Mietminderung bei Problemen mit dem Schallschutz
Schallschutz kann ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwartet werden
Ein Mieter kann ohne besondere vertragliche Regelung nicht erwarten, dass seine Wohnung einen Schallschutz aufweist, der über die Einhaltung der zur Zeit der Errichtung des Gebäudes geltenden DIN-Vorschriften hinausgeht. Dies entschied der Bundesgerichtshof.
Die Beklagten des zugrunde liegenden Streitfalls sind Mieter einer Wohnung der Kläger in einem in den Jahren 2001/2002 errichteten Mehrfamilienhaus in Bonn. Die Vermieter machen Mietrückstände für die Monate 04/2006 bis einschließlich 12/2007 von insgesamt 1.701,- € geltend. Um diesen Betrag (zehn Prozent der Bruttomiete) hatten die Beklagten die Miete unter anderem wegen Mängeln der... Lesen Sie mehr
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