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Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Beschluss vom 01.06.2015
- 5 Sa 307/15 -
Rechtsstreit um sogenanntes "Kopftuchverbot" in Nordrhein-Westfalen beigelegt
Gefahr für den Schulfrieden nicht ersichtlich
Die beteiligten Parteien im sogenannten "Kopftuchverbot"-Verfahren haben den Rechtstreit vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf beigelegt. Nachdem das Bundesverfassunsgericht aufgrund der Rechtsbeschwerde der Lehrerin entschieden hatte, dass ein pauschales Kopftuchverbot für Lehrkräfte in öffentlichen Schulen nicht mit der Verfassung vereinbar ist, hatte das Land erklärt, die Abmahnung gegen die Lehrerin nicht weiter aufrecht zu erhalten.
Die Klägerin des zugrunde liegenden Verfahrens ist seit 1997 als ausgebildete Sozialpädagogin bei dem Land Nordrhein-Westfalen beschäftigt und an einer Gesamtschule eingesetzt. Bis zum Inkrafttreten des neuen Schulgesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen im Jahre 2006 trug sie das islamische
Klage beim Arbeitsgericht, Landesarbeitsgericht und vor dem BGH erfolglos
Hiergegen hat die Klägerin zunächst beim Arbeitsgericht Düsseldorf Klage eingereicht mit dem Ziel, die
BVerfG sieht in pauschalem Kopftuchverbot Verletzung von Grundrechten
Das Bundesverfassungsgericht hat mit Beschluss vom 27. Januar 2015 entschieden, dass die Klägerin durch die arbeitsgerichtlichen Urteile aller Instanzen in ihrem Grundrecht aus Artikel 4 Absatz 1 und 2 des Grundgesetzes verletzt wird und hat unter Aufhebung der Urteile des Bundesarbeitsgerichts und des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf das Verfahren an das Landesarbeitsgericht Düsseldorf zurückverwiesen.
Land Nordrhein-Westfalen hält Abmahnung gegen die Lehrerin nicht mehr aufrecht
In dem erneuten Berufungsverfahren hat das beklagte Land erklärt, dass es die streitbefangene
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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 29.06.2015
Quelle: Landesarbeitsgericht Düsseldorf/ra-online
- Arbeitsgericht Düsseldorf: Kopftuchverbot umfasst auch Baskenmütze
(Arbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 29.06.2007
[Aktenzeichen: 12 Ca 175/05]) - Auch eine Mütze als Ersatz für ein Kopftuch verstößt gegen Religionsfreiheit
(Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 10.04.2008
[Aktenzeichen: 5 Sa 1836/07]) - BAG: Muslimische Lehrerin darf auch Mütze als Kopftuch-Ersatz nicht in der Schule tragen
(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.08.2009
[Aktenzeichen: 2 AZR 499/08 ])
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Dokument-Nr. 21221
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