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Donnerstag, 12. Dezember 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Tiefpreisgarantie“ veröffentlicht wurden

Oberlandesgericht Hamburg, Urteil vom 13.02.2014
- 5 U 160/11 -

Irreführende Werbung bei Angebot einer Geld-zurück-Garantie unter der Überschrift "Tiefpreisgarantie"

Keine für Kunden günstige Doppelgarantie bei fehlendem unmiss­verständlichem Wahlrecht des Kunden

Wirbt ein Unternehmen unter der Überschrift "Tiefpreisgarantie" zugleich mit einer Geld-zurück-Garantie, so ist dies irreführend und daher wettbewerbswidrig. Das Versprechen einer Tiefpreisgarantie und einer Geld-zurück-Garantie stellt auch keine für den Kunden günstige Doppelgarantie dar, wenn dem Kunden ein Wahlrecht nicht eindeutig zugebilligt wird. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamburg hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Elektrofachmarkt warb auf seiner Internetseite unter der Überschrift "Tiefpreisgarantie" mit folgendem Text: "Sollten Sie innerhalb von 14 Tagen ein bei uns gekauftes Produkt - bei gleicher Leistung und in unserer Region - günstiger sehen, erstatten wir Ihnen den Differenzbetrag oder nehmen das Gerät zurück.". Ein Verband, dessen satzungsgemäße Aufgabe es war, Wettbewerbsverstöße zu verfolgen, sah darin eine irreführende Werbung und klagte daher auf Unterlassung. Der Verband begründete dies unter anderem allein mit dem Wortlaut der Garantie. Das Landgericht Hamburg wies die Klage jedoch ab. Dagegen richtete sich die Berufung des Verbandes.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 08.03.2006
- 1 U 123/05-44 -

Werbung mit einer Tiefpreis-Garantie ist wettbewerbswidrig

Einrichtungshaus wollte immer 13 Prozent günstiger sein

Ein Händler darf nicht ohne weiteres damit werben, die Preisangebote von Konkurrenten in jedem Fall zu unterbieten. Das hat das Oberlandesgericht Saarbrücken entschieden.

Im Fall warb ein Einrichtungshaus damit, beim Verkauf und Einbau von Küchen in jedem Fall 13 Prozent unter dem Angebot eines Konkurrenten zu bleiben. Die Werbung in der Saarbrücker Zeitung lautete:"M. M. - Küchen - Tiefpreis - Garantie. Egal, wer beim Küchenkauf anbietet - wir garantieren ihnen einen Preis, der 13 % unter jedem Mitbewerberangebot liegt."Das... Lesen Sie mehr