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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Thor Steinar (Marke)“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Hannover, Urteil vom 10.03.2015
- 484 C 7548/14 -

AG Hannover untersagt Verkauf von "Thor-Steinar"-Bekleidung in Ladenlokal

Vermietung des Ladens hätte nach der Teilungserklärung der Eigen­tümer­gemein­schaft genehmigt werden müssen

Das Amtsgericht Hannover hat der Mieterin eines Ladenlokals in Hannover untersagt, Bekleidung der Marke Thor-Steinar in dem Ladenlokal zu vertreiben. Für den Fall der Zuwiderhandlung wurde ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro, ersatzweise bis zu 6 Monate Ordnungshaft angedroht. Die Eigentümerin wurde verurteilt, alle rechtlich möglichen Maßnahmen zu ergreifen, um die rechtswidrige Nutzung des Ladenlokals zu beenden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Eigentümerin vermietete beginnend ab dem 1. September 2013 für zehn Jahre, bis zum 31. August 2023 ihr Ladengeschäft an die Mieterin. Der Mietzins für die ca. 90 qm-Fläche beträgt monatlich 2.000 Euro. Kurz vor der Eröffnung ließ die Mieterin vor die Schaufenster aus Sicherheitsgründen Plexiglasscheiben montieren. Die Mieterin bietet in dem Ladenlokal Bekleidung der Marke "Thor-Steinar" an, es kam in der Folge vor dem Laden häufig zu Demonstrationen, wobei auch Farbbeutel auf das Ladengeschäft geworfen wurden. Hierdurch kam es zu Verschmutzungen der Scheiben und der Gebäudefassade.... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Beschluss vom 27.07.2012
- 5 U 68/12 -

"Thor Steinar" - Mietinteressentin eines Ladenlokals hat Aufklärungspflicht gegenüber dem Vermieter

Mieterin muss wegen Vertragsverletzung Ladenlokal räumen

Wenn eine Mietinteressentin beabsichtigt ausschließlich die Marke "Thor Steinar" im angemieteten Ladenlokal zu verkaufen, so ist sie verpflichtet, dies dem Vermieter vor Vertragsschluss mitzuteilen. Dies hat das Oberlandesgericht Dresden entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte sich eine Mieterin gegen ein Urteil des Landgerichts Zwickau gewandt, mit dem sie verpflichtet worden war, ihr Ladenlokal im Einkaufscenter »Die Kolonnaden« in Plauen zu räumen, in dem sie ausschließlich Textilien der Marke »Thor Steinar« verkauft. Das Oberlandesgericht hat die Berufung abgewiesen.Nach Ansicht des Senats war die klagende... Lesen Sie mehr

Kammergericht Berlin, Vergleich vom 22.09.2011
- 12 U 5/11 -

Kammergericht: „Thor-Steinar“-Mietprozess durch Vergleich beendet

Mietvertrag zum Jahr 2015 aufgelöst – Mieterin verzichtet auf gegenwärtigen Geschäftsnamen

Der Räumungsprozess wegen des Verkaufs von Bekleidung der Marke „Thor Steinar“ in gemieteten Geschäftsräumen ist im Berufungsverfahren vor Kammergericht mit einem Vergleich zu Ende gegangen.

Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die Vermieterin das Mietverhältnis im Hinblick auf den Handel mit „Thor-Steinar“-Textilien gekündigt und die Rückgabe der Mieträume verlangt. Einer entsprechenden Räumungsklage hatte das Landgericht in erster Instanz stattgegeben.Vor dem Kammergericht verständigten sich die Prozessparteien letztlich auf die Beendigung des Mietverhältnisses... Lesen Sie mehr

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Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.08.2010
- XII ZR 123/09 -

"Thor Steinar": Gewerberaummieter muss Vermieter vor Anmietung über außergewöhnliche Umstände aufklären, die für den Vermieter von Bedeutung sind

"Thor Steinar"-Geschäft in Berlin, Petersburger Straße muss jetzt endgültig schließen

Mieter sind verpflichtet, Vermieter vor Abschluss eines Gewerbe­raummiet­vertrages über außergewöhnliche Umstände aufzuklären, mit denen der Vermieter nicht rechnen kann und die offensichtlich für diesen von erheblicher Bedeutung sind. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Ladenbetreiber im Januar 2008 ein Ladengeschäft in Berlin-Friedrichshain (Petersburger Straße) zum Betrieb eines Einzelhandels mit Textilien, Schuhen und Accessoires angemietet. Seit dem 1. Februar 2008 verkauft der Mieter dort nahezu ausschließlich Waren der Marke "Thor Steinar". Diese Marke wird in den öffentlichen Medien und in einer Internetveröffentlichung... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.08.2010
- XII ZR 192/08 -

Ladenmieter muss vor Anmietung den Vermieter über Verkauf von "Thor Steinar"-Bekleidung informieren

Anfechtung wegen arglistiger Täuschung aufgrund unterlassener Aufklärung

Geschäfte, die die unter Rechtsradikalen beliebte Bekleidungsmarke "Thor Steinar" verkaufen wollen, müssen ihre Vermieter vor Abschluss des Mietvertrages über das umstrittene Sortiment informieren. Dies hat der Bundesgerichtshof entschieden. Ansonsten kann der Vermieter dem Mitvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten.

Im zugrunde liegenden Fall vermietete am 1. Juni 2007 eine Immobilienfirma (Vermieterin) in einem von Friedensreich Hundertwasser entworfenen Geschäftshaus in Magdeburg ein Ladengeschäft zum Verkauf von Textilien und Sortimenten im Outdoorbereich. Bestandteil des Vertrages war eine als Anlage 5 beigefügte Sortimentsliste vom 23. Mai 2007, die allgemeine Angaben zu dem beabsichtigten... Lesen Sie mehr

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Landgericht Nürnberg-Fürth, Urteil vom 11.08.2010
- 3 O 5617/09 -

"THOR STEINAR" unterliegt im Markenrechtsstreit gegen "Storch Heinar"

Landgericht Nürnberg-Fürth weist die Klage einer Bekleidungsherstellerin weitgehend ab

Das Landgericht Nürnberg-Fürth hat einen Zivilrechtsstreit, in dem die Herstellerin von Bekleidungsstücken der Marke " THOR STEINAR " markenrechtliche und wettbewerbsrechtliche Ansprüche gegen einen Beklagten aus Rostock geltend gemacht hatte, entschieden. Danach darf das Zeichen "Storch Heinar" weiterhin von dem Beklagten verwendet werden. Die Klage wurde abgewiesen - mit Ausnahme eines Teilanerkenntnisses des Beklagten, das aber nur das Zeichen "Wüstenfuchs" betraf.

Die Klägerin, eine Bekleidungsherstellerin aus Zeesen, wollte den Beklagten unter anderem verpflichten, es bei Meidung von Ordnungsgeld in Höhe von 250.000,00 € in Zukunft zu unterlassen, zur Kennzeichnung von im Internet angebotenen Waren das Zeichen "Storch Heinar" zu verwenden. Weiterhin machte sie gegenüber dem Beklagten Schadensersatzansprüche geltend und begehrte daher Auskunft... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Naumburg, Urteil vom 28.10.2008
- 9 U 39/08 -

Ladeninhaber verschwieg bei Anmietung den beabsichtigten Verkauf von Waren aus der rechtsextremen Szene - Vermieter kann Mietvertrag wegen arglistiger Täuschung anfechten

Laden mit Waren der Marke "Thor Steinar" muss aus Hundertwasserhaus ausziehen

Auch ohne Nachfrage des Vermieters muss der Mieter eines Ladenlokals vor Vertragsschluss seine Absicht offenbaren, in dem Geschäft überwiegend Waren der Marke "Thor Steinar" verkaufen zu wollen. Wegen der zu erwartenden erheblichen Unannehmlichkeiten für den Vermieter, wenn das vom Mieter angebotene Warensortiment und die Käufer in Zusammenhang mit der rechtsextremen Szene gebracht werden, besteht die Pflicht zur Offenbarung. In dem Verschweigen der Absicht, derartige Waren anzubieten, liegt eine arglistige Täuschung. Dies hat das Oberlandesgericht Naumburg entschieden.

Das Oberlandesgericht Naumburg hat im Verfahren über die Räumung des Ladenlokals im Hundertwasserhaus in Magdeburg die Berufung des Beklagten zurückgewiesen und das Räumungsurteil des Landgerichts Magdeburg bestätigt.Das Mietverhältnis sei wirksam wegen arglistiger Täuschung angefochten worden. Der Mieter sei hier auch ohne Nachfrage der Vermieterin verpflichtet... Lesen Sie mehr

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 13.02.2008
- 5 O 1879/07 -

Vermieter kann Mietvertrag über Ladengeschäft bei unvollständigen Angaben über das zu verkaufende Warensortiment anfechten

Nicht angegebene "Thor Steinar" Bekleidung verkauft - Räumungsklage gegen Narvik-Shop im Hundertwasserhaus in Magdeburg erfolgreich

Der mit einem Mieter eines Ladenlokals geschlossene Mietvertrag kann durch den Vermieter angefochten werden, wenn der Mieter falsche oder unvollständige Angaben über das Warensortiment gemacht hat, das er verkaufen möchte. Dies hat das Landgericht Madgeburg entschieden.

In dem Rechtsstreit Siedlungswerk St. Gertrud Wohn- und Immobilien Service GmbH (Vermieter) gegen Uwe Meusel (Mieter), Inhaber des Ladenlokals "NARVIK" in der Grünen Zitadelle (Hunderwasserhaus) in Magdeburg, ist ein Urteil verkündet worden: Der Mieter wurde verurteilt, das Ladengeschäft im Hundertwasserhaus in Magdeburg zu räumen.Ein Termin für die Räumung steht noch nicht... Lesen Sie mehr

Landgericht Magdeburg, Urteil vom 31.01.2008
- 10 O 907/07 -

Inhaber eines Ladengeschäfts darf Miete mindern, wenn im gleichen Gebäudekomplex ein Laden Bekleidung verkauft, die in der rechtsradikalen Szene sehr beliebt ist

Streit um Betrieb des Narvik-Ladengeschäfts im Hundertwasserhaus Magdeburg / geistige Emission

Das Landgericht Magdeburg hat einer Mieterin des Hundertwasserhauses, die in diesem einen Laden mit hochpreisiger maritimer Mode betrieb, ein Mietminderungsrecht in Höhe von 10 % des vereinbarten Mietpreises zugesprochen.

Zur Begründung hat das Gericht ausgeführt, dass die Vermietungsgesellschaft in Nähe zu dem streitgegenständlichen Mietobjekt an einen Dritten, der das Ladengeschäft "Narvik" betreibe, vermietet habe. Dieser Narvik-Laden würde ein textiles Warensortiment führen, welches sich in der rechtsradikalen Szene großer Beliebtheit erfreuen würde.Das Gericht hat darauf abgestellt,... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Dresden, Urteil vom 12.02.2008
- 3 Ss 89/06, 3 Ss 375/06 -

"Thor Steinar"-Logo ist nicht strafbar nach § 86 a StGB

Kein verbotenes Kennzeichen sticht besonders hervor oder dominiert

Das Oberlandesgericht Dresden hat über die Strafbarkeit des Tragens von Bekleidungsstücken der Marke "Thor Steinar" mit aufgenähtem Firmenlogo entschieden. Eine Strafbarkeit gemäß § 86 a StGB (Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen) kommt nicht in Betracht.

Das Oberlandesgericht Dresden hat in zwei Verfahren die Revisionen der Staatsanwaltschaft als erfolglos verworfen. In beiden Fällen hatten die Angeklagten in der Öffentlichkeit Bekleidung der Marke "Thor Steinar" mit aufgenähtem Firmenlogo, in deren Mitte sich in nationalsozialistischer Zeit verwendete Runenzeichen befanden, getragen und waren deshalb von der Staatsanwaltschaft wegen... Lesen Sie mehr