Hier beginnt die eigentliche Meldung:
Kammergericht Berlin, Vergleich vom 22.09.2011
- 12 U 5/11 -
Kammergericht: „Thor-Steinar“-Mietprozess durch Vergleich beendet
Mietvertrag zum Jahr 2015 aufgelöst – Mieterin verzichtet auf gegenwärtigen Geschäftsnamen
Der Räumungsprozess wegen des Verkaufs von Bekleidung der Marke „Thor Steinar“ in gemieteten Geschäftsräumen ist im Berufungsverfahren vor Kammergericht mit einem Vergleich zu Ende gegangen.
Im zugrunde liegenden Streitfall hatte die
Prozessparteien einigen sich vor dem Kammergericht
Vor dem Kammergericht verständigten sich die Prozessparteien letztlich auf die Beendigung des Mietverhältnisses über die Geschäftsräume zum 31. Januar 2015. Ferner hat sich die
Werbung
© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 22.09.2011
Quelle: Kammergericht/ra-online
- Landgericht Berlin, Urteil vom 02.12.2010
[Aktenzeichen: 32 O 680/09]
- Ladenmieter muss vor Anmietung den Vermieter über Verkauf von "Thor Steinar"-Bekleidung informieren
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.08.2010
[Aktenzeichen: XII ZR 192/08]) - "Thor Steinar": Gewerberaummieter muss Vermieter vor Anmietung über außergewöhnliche Umstände aufklären, die für den Vermieter von Bedeutung sind
(Bundesgerichtshof, Urteil vom 11.08.2010
[Aktenzeichen: XII ZR 123/09]) - Vermieter kann Mietvertrag über Ladengeschäft bei unvollständigen Angaben über das zu verkaufende Warensortiment anfechten
(Landgericht Magdeburg, Urteil vom 13.02.2008
[Aktenzeichen: 5 O 1879/07])
Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.
Dokument-Nr. 12319
Wenn Sie einen Link auf diese Entscheidung setzen möchten, empfehlen wir Ihnen folgende Adresse zu verwenden: https://www.kostenlose-urteile.de/Entscheidung12319
Bitte beachten Sie, dass im Gegensatz zum Verlinken für das Kopieren einzelner Inhalte eine explizite Genehmigung der ra-online GmbH erforderlich ist.
Senden Sie uns diese Entscheidungen doch einfach für kostenlose-urteile.de zu. Unsere Redaktion schaut gern, ob sich das Urteil für eine Veröffentlichung eignet.