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Mittwoch, 24. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Substanzschaden“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Oberhausen, Urteil vom 10.05.2011
- 34 C 130/10 -

Anbringen eines auffälligen Katzennetzes an Balkon einer Eigentumswohnung stellt zustimmungspflichtige bauliche Veränderung dar

Substanzeingriff für Vorliegen einer baulichen Veränderung nicht erforderlich

Das Anbringen eines auffälligen Katzennetzes am Balkon einer Eigentumswohnung stellt eine zu­stimmungs­pflichtige bauliche Veränderung des Gemein­schafts­eigentums im Sinne von § 22 Abs. 1 des Wohn­eigentums­gesetzes (WEG) dar. Für das Vorliegen einer baulichen Veränderung kommt es nicht darauf an, ob die Maßnahme mit einem Substanzeingriff in das Gemein­schafts­eigentum verbunden ist. Dies geht aus einer Entscheidung des Amtsgerichts Oberhausen hervor.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Ein Wohnungseigentümer hatte auf seinen ca. 12 m langen Balkon mit Hilfe mehrerer auffällig blau gestrichenen Querverstrebungen ein Katzennetz mit einer Höhe von 1,10 m angebracht. Zu einem Eingriff in die Bausubstanz kam es nicht. Anlässlich einer Eigentümerversammlung im November 2010 beantragte er die nachträgliche Genehmigung des Katzennetzes. Da die Mehrheit der Wohnungseigentümer das Katzennetz als unzulässige bauliche Veränderung wertete, wurde der Antrag mehrheitlich abgelehnt. Dagegen erhob der Wohnungseigentümer Klage.Das Amtsgericht... Lesen Sie mehr

Landgericht Cottbus, Urteil vom 26.02.2014
- 5 S 59/13 -

Fehlende Substanzverletzung sowie nur geringfügige optische Beeinträchtigung schließen Anspruch auf Beseitigung einer auf einem Balkon aufgestellten Parabolantenne aus

Kein Anspruch auf Beseitigung wegen vertragsgemäßer Nutzung

Stellt ein Mieter auf seinem Balkon eine Parabolantenne auf, so steht dem Vermieter kein Anspruch auf Beseitigung zu, wenn die Antenne ohne Substanzverletzung aufgestellt wurde und von ihr eine nur geringfügige optische Beeinträchtigung ausgeht. Denn der Mieter hält sich in einem solchen Fall im vertraglich zulässigen. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Cottbus hervor.

In dem zugrunde liegenden Fall klagte eine Vermieterin auf Beseitigung einer Parabolantenne. Diese hatte eine Mieterin auf ihrem Balkon aufgestellt. Das Amtsgericht Cottbus wies die Klage jedoch ab. Es führte dazu aus, dass das Aufstellen der Satellitenschüssel angesichts dessen, dass sie nicht baulich mit dem Balkon verbunden war, vergleichbar gewesen sei mit dem Aufstellen von Mobiliar... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Hamburg, Urteil vom 17.05.1995
- 40a C 1309/94 -

Korpulenter Mieter: Vermieter darf Zustimmung zum mieterseitigen Einbau einer Dusche von der Stellung einer Sicherheit abhängig machen

Übergewichtiger Mieter kann nicht in vorhandene Badewanne steigen / Einbau einer Dusche durch den Mieter

Grundsätzlich hat der Mieter ein Recht, die Wohnung als Mittelpunkt der privaten Existenz und deren Gebrauch zur Befriedigung seiner elementaren Lebensbedürfnisse zu nutzen. Auch nachträgliche bauliche Veränderungen können damit gerechtfertigt werden. Dem entgegen stehen jedoch stets die Rechte des Vermieters, sein Eigentum möglichst unbeschadet zu belassen, so dass eine Abwägung beider Interessen vorzunehmen ist. Im vorliegenden Fall lehnte die Mieterin die Zahlung einer Kaution, die das Risiko des Vermieters im Falle eines Bauschadens gemindert hätte, ab und konnte damit einen Anspruch auf Installation einer Dusche nicht durchsetzen. Das Amtsgericht Hamburg hatte in dieser Sache entschieden.

Im vorliegenden Fall verlangte die Mieterin einer Wohnung die Genehmigung zur Installation einer separaten Dusche, da sie aufgrund ihrer körperlichen Korpulenz und Kreislaufbeschwerden Schwierigkeiten hatte, in die Badewanne zu steigen. Der Vermieter lehnte es jedoch ab, eine Zustimmung zur festen Installation einer Dusche zu erteilen und bot alternativ die Genehmigung zum Aufstellen... Lesen Sie mehr