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Amtsgericht Aachen, Urteil vom 16.03.2016
115 C 448/15 -

Unzulässige Zusammenfassung der Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" in Betriebs­kosten­abrechnung

Keine formell ordnungsgemäße Neben­kosten­abrechnung

Fasst der Vermieter in einer Betriebs­kosten­abrechnung die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" zusammen, so ist die Abrechnung formell fehlerhaft. Ihm steht in diesem Fall kein Anspruch auf Nachzahlung zu. Dies hat das Amtsgericht Aachen entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall wurden die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" in der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2013 als "städtische Abgaben" zusammengefasst. Die Mieter hielten dies für unzulässig und weigerten sich daher die geforderte Nachzahlung zu leisten. Die Vermieter erhoben daraufhin Zahlungsklage.

Kein Anspruch auf Nachzahlung aufgrund unwirksamer Nebenkostenabrechnung

Das Amtsgericht Aachen entschied gegen die Vermieter. Ihnen habe kein Anspruch auf die Nachzahlung zugestanden, da die Nebenkostenabrechnung formell fehlerhaft und somit unwirksam gewesen sei.

Zusammenfassung der Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" unzulässig

Nach Auffassung des Amtsgerichts sei es unzulässig die Positionen "Grundsteuer" und "Straßenreinigung" als "städtische Abgaben" zusammenzufassen. Denn nach dem Mietvertrag seien die Positionen öffentliche Lasten und die Kosten der Straßenreinigung getrennt auszuweisen. Dies entspreche auch den Vorgaben in § 2 Nr. 1 und 8 der Betriebskostenverordnung. Durch die Zusammenfassung könne ein Mieter nicht nachprüfen, ob die in Rechnung gestellten Kosten nach dem Mietvertrag umlagefähig sind und ob der richtige Umlageschlüssel verwendet wurde. Zudem sei nicht der Rechenschritt nachvollziehbar, mit dem der von dem Mieter zu tragende Anteil ermittelt wurde.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 01.06.2016
Quelle: Amtsgericht Aachen, ra-online (zt/WuM 2016, 288/rb)

Aktuelle Urteile aus dem Mietrecht
Fundstellen in der Fachliteratur: Zeitschrift: Wohnungswirtschaft und Mietrecht (WuM)
Jahrgang: 2016, Seite: 288
WuM 2016, 288

Urteile sind im Original meist sehr umfangreich und kompliziert formuliert. Damit sie auch für Nichtjuristen verständlich werden, fasst kostenlose-urteile.de alle Entscheidungen auf die wesentlichen Kernaussagen zusammen. Wenn Sie den vollständigen Urteilstext benötigen, können Sie diesen beim jeweiligen Gericht anfordern.

Dokument-Nr.: 22689 Dokument-Nr. 22689

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Kommentare (1)

 
 
Dietlinde Eder-Lehfeldt schrieb am 02.06.2016

Diese Entscheidung ist sehr zu begrüßen, denn:

Ob die Weitergabe der Grundsteuer = einer Vermögenssteuer vom Vermieter an einen Mieter, der gemäß Steuergesetzen für dieses Vermögen nicht steuerpflichtig ist, rechtens ist, müsste erst noch geprüft werden. Ich denke, die Weitergabe ist verfassungswidrig, da ein Nicht-Eigentümer eine Vermögensabgabe für den Eigentümer zu zahlen hat.Benachteiligt werden nicht nur die Mieter, sondern auch selbstnutzende Eigentümer. (Verstoß gegen Art 3, 14 GG)

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