wichtiger technischer Hinweis:
Sie sehen diese Hinweismeldung, weil Sie entweder die Darstellung von Cascading Style Sheets (CSS) in Ihrem Browser unterbunden haben, Ihr Browser nicht vollst�ndig mit dem Standard HTML 5 kompatibel ist oder ihr Browsercache die Stylesheet-Angaben 'verschluckt' hat. Lesen Sie mehr zu diesem Thema und weitere Informationen zum Design dieser Homepage unter folgender Adresse:   ->  weitere Hinweise und Informationen


Werbung

kostenlose-Urteile.de
Dienstag, 19. März 2024

kostenlose-urteile.de ist ein Service der ra-online GmbH


Bitte geben Sie Ihren Suchbegriff für die Urteilssuche ein:
unsere Urteilssuche



Logo des Deutschen Anwaltsregister (DAWR)

die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Sportstudio“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Lörrach, Urteil vom 25.09.2023
- 3 C 560/23 -

Zulässigkeit der Kundenbewertung "Service und Sauberkeit mangelhaft" auch ein Jahr nach letztem Fitnessstudiobesuch

Bewertung über Service und Sauberkeit als freie Meinungsäußerung

Die Kundenbewertung "Service und Sauberkeit mangelhaft" ist auch ein Jahr nach dem letzten Fitnessstudiobesuch zulässig. Die Bewertung stellt eine zulässige Meinungsäußerung dar. Dies hat das Amtsgericht Lörrach entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im März 2019 verfasste der Kunde eines in Baden-Württemberg liegenden Fitnessstudios auf der Facebookseite des Studios folgende Bewertung: "Service und Sauberkeit mangelhaft". Die Betreiberin des Fitnessstudios war damit nicht einverstanden und machte daher ein Unterlassungsanspruch geltend. Sie führte an, dass es sich um eine unwahre Tatsachenbehauptung handele. Zudem habe der Kunde das Studio zuletzt vor einem Jahr besucht. Der Fall kam schließlich vor Gericht.Das Amtsgericht Lörrach entschied gegen die Fitnessstudiobetreiberin. Ihr stehe kein Anspruch auf Unterlassung und Löschung... Lesen Sie mehr

Werbung

Bundesverwaltungsgericht, Urteil vom 16.05.2023
- 3 CN 6.22 -

Corona-Schutz-Verordnung in Sachsen teilweise rechtswidrig

Schließung von Fitnessstudios ohne Ausnahme war unvereinbar mit dem Gleichheitssatz

Die durch eine Ausnahme abgemilderte Schließung von Einrichtungen des Freizeit- und Amateursport­betriebs durch die Sächsische Corona-Schutz-Verordnung vom 30. Oktober 2020 hatte im Infektions­schutzg­esetz eine verfassungsgemäße Grundlage und war verhältnismäßig. Die Schließung von Fitnessstudios ohne diese Ausnahme war unvereinbar mit dem Gleichheitssatz. Die Schließung von Gastronomie­betrieben und das Verbot von Übernachtungs­angeboten für touristische Zwecke waren nicht zu beanstanden. Das hat das Bundes­verwaltungs­gericht entschieden.

Die Antragstellerin betreibt ein Sport- und Freizeitcenter, zu dem u. a. ein Restaurant, ein Hotel, ein Fitness- und ein Ballsportbereich gehören. Ihr Normenkontrollantrag, mit dem sie die Feststellung begehrt hat, dass § 4 Abs. 1 Nr. 4, 6, 16 und 18 SächsCoronaSchVO* unwirksam waren, blieb vor dem Sächsischen Oberverwaltungsgericht ohne Erfolg.Das Bundesverwaltungsgericht... Lesen Sie mehr

Amtsgericht München, Urteil vom 08.09.2022
- 161 C 2028/22 -

Kündigung eines Fitnessstudio­vertrages aufgrund von Einschränkungen durch Corona-Schutzmaßnahmen

Fehlende Corona-Impfung berechtigt nicht zur außerordentlichen Kündigung eines Fitnessstudio­vertrages

Das Amtsgericht München erachtete die außerordentliche Kündigung eines Fitnessstudio­vertrages aufgrund von Einschränkungen durch Corona-Schutzmaßnahmen für unwirksam und verurteilte die Beklagte zur Zahlung von ausstehenden Mitgliedsbeiträgen in Höhe von 1.184,00 EUR.

Die Münchner Beklagte schloss am 07.04.2021 mit der Klägerin einen Fitnessstudiovertrag beginnend ab dem 01.07.2021 mit einer Laufzeit von 18 Monaten und einem monatlichen Entgelt von 74 EUR. Die Beklagte kündigte den Fitnessstudiovertrag im August 2021 außerordentlich und leistete seitdem trotz mehrfacher Mahnung und Einschaltung eines Inkassobüros keine Zahlungen mehr.... Lesen Sie mehr

Werbung

Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil vom 14.12.2022
- 9 K 17/21 -

Mitgliedsbeiträge für Fitnessstudio zwecks Vornahme ärztlich verordneter Wassergymnastik stellen keine außergewöhnlichen Belastungen dar

Mitgliedsbeiträge umfassen nicht mit verordneten Kurse zusammenhängende Leistungen

Die Mitgliedsbeiträge für ein Fitnessstudio zwecks Durchführung ärztlich verordneter Wassergymnastik stellen keine außergewöhnlichen Belastrungen im Sinne des § 33 Abs. 1 EStG dar, weil von den Mitgliedsbeiträgen auch Leistungen umfasst sich, die nicht im Zusammenhang mit den ärztlich verordneten Kursen stehen. Dies hat das Niedersächsische Finanzgericht entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Für das Jahr 2018 machte eine in Niedersachsen wohnende Frau in ihrer Einkommenssteuererklärung mehrere Kosten im Zusammenhang mit einer ärztlichen verordneten Wassergymnastik als außergewöhnliche Belastungen geltend. Es ging unter anderem um die Mitgliedsbeiträge für das Fitnessstudio, in dem die Kurse angeboten wurden. Das Finanzamt berücksichtigte... Lesen Sie mehr

Arbeitsgericht Neumünster, Urteil vom 18.11.2022
- 39 C 305/22 -

Diskriminierung aufgrund verweigerter Mitgliedschaft in Fitnessstudio wegen Sinti-Namens

Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 1.000 €

Wird einer Person die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio wegen ihres Sinti-Namens verwehrt, liegt eine Diskriminierung vor, welche gemäß § 21 Abs. 2 AGG einen Anspruch auf Entschädigung in Höhe von 1.000 € begründen kann. Dies hat das Amtsgericht Neumünster entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Juni 2021 wurde eine Sinteza angeblich wegen der pandemiebedingten Einschränkungen von einem Fitnessstudio in Neumünster abgewiesen. Die Frau trug einen in Neumünster als Familienname deutscher Sinti verbreiteten und bekannten Namen. Da das Fitnessstudio zur gleichen Zeit um neue Mitglieder warb, in der Vergangenheit bereits Verwandte... Lesen Sie mehr

Bundesgerichtshof, Urteil vom 04.05.2022
- XII ZR 64/21 -

BGH: Kunde kann während Corona-Lockdown gezahlten Fitnessstudiobeitrag zurückverlangen

BGH zur Zahlungspflicht bei coronabedingter Schließung eines Fitnessstudios - § 313 BGB wegen Art. 240 § 5 EGBGB nicht anwendbar

Der u.a. für das gewerbliche Mietrecht zuständige XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte die Frage zu entscheiden, ob die Betreiberin eines Fitness-Studios zur Rückzahlung von Mitgliedsbeiträgen verpflichtet ist, welche sie in der Zeit, in der sie ihr Fitnessstudio aufgrund der hoheitlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie schließen musste, von einem Kunden per Lastschrift eingezogen hat.

Die Parteien schlossen am 13. Mai 2019 einen Vertrag über die Mitgliedschaft im Fitnessstudio der Beklagten mit einer Laufzeit von 24 Monaten, beginnend ab dem 8. Dezember 2019. Der monatliche Mitgliedsbeitrag, der im Lastschriftverfahren eingezogen wurde, betrug 29,90 € nebst einer halbjährigen Servicepauschale. Aufgrund der Maßnahmen zur Bekämpfung der COVID-19-Pandemie musste die... Lesen Sie mehr

Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.02.2022
- 13 B 1986/21.NE -

NRW: 2Gplus-Regelung für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen vorläufig außer Vollzug gesetzt

Regelung verstößt gegen das Gebot der Klarheit und Widerspruchs­freiheit

Das Oberverwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen hat auf den Eilantrag eines Fitness­studiobetreibers aus Bochum die 2Gplus-Regelung für die gemeinsame Sportausübung in Innenräumen vorläufig außer Vollzug gesetzt. Für Sporteinrichtungen im öffentlichen Raum, wozu auch Fitnessstudios gehören, gilt allerdings weiterhin die in diesem Verfahren nicht angegriffene 2G-Regelung.

Die Zugangsbeschränkung verstößt voraussichtlich gegen das aus dem Grundsatz der Rechtsstaatlichkeit resultierende Gebot der Klarheit und Widerspruchsfreiheit gesetzlicher Regelungen. Danach muss ein gesetzliches Verbot in seinen Voraussetzungen und in seinem Inhalt so klar formuliert sein, dass die davon Betroffenen die Rechtslage erkennen und ihr Verhalten danach bestimmen können.... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Paderborn, Urteil vom 09.07.2021
- 57a C 245/20 -

Corona: Betreiber kann Fitness­studio­vertrag um behördlich angeordnete Schließung verlängern

Zur Verlängerung des Fitness­studio­vertrages infolge der Covid 19- Pandemie

Ist das Fitnessstudio wegen der Corona-Pandemie behördlich geschlossen, so kann der Betreiber den Fitness­studio­vertrag um die Dauer der behördlichen Schließung verlängern. Dies hat das Amtsgericht Paderborn entschieden.

Im zugrunde liegenden Fall stritten der Betreiber eines Fitnessstudios und ein Mitglied des Studios. Das Mitglied hatte den Fitnessvertrag im Januar 2020 zu Ende Mai 2020 gekündigt. Das Fitnessstudio wurde allerdings wegen der Coronapandemie im März 2020 behördlich geschlossen. Das Clubmitglied verlangte daher vom Betreiber des Studios für den Zeitraum der Schließung die Rückzahlung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 12.08.2021
- 25 C 2237/21 -

Keine Zahlungspflicht bei Unmöglichkeit der Nutzung des Fitnessstudios wegen Schließung aufgrund Virus-Pandemie

Keine Vertragsanpassung wegen Störung der Geschäftsgrundlage

Ist es wegen behördlicher Anordnung aufgrund einer Virus-Pandemie unmöglich das Fitnessstudio zu nutzen, so entfällt gemäß § 326 Abs. 1 BGB die Zahlungspflicht. Eine Vertragsanpassung nach § 313 BGB wegen Störung der Geschäftsgrundlage kommt nicht in Betracht. Dies hat das Amtsgericht Augsburg entschieden.

In dem zugrunde liegenden Fall hatte das Amtsgericht Augsburg im Jahr 2021 darüber zu entscheiden, ob die Schließung eines Fitnessstudios aufgrund behördlicher Anordnung wegen der Corona-Pandemie in der Zeit von März bis Juni 2020 die Pflicht zur Zahlung der Mitgliedsbeiträge entfallen lässt.Das Amtsgericht Augsburg entschied, dass die Zahlungspflicht gemäß §... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 05.08.2021
- 16 U 162/20 -

50 cm hoch gespannte signalrote Slackline im Freestyle-Bereich begründet keine Verkehrs­sicherungs­pflicht eines Fitness­studio­betreibers

Kein Anspruch auf Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrs­sicherungs­pflicht

Das Spannen einer signalroten, sich von der Umgebung deutlich abhebenden Slackline in einer Höhe von ca. 50 cm auf einer Breite von 6-8 m in einem Freestyle-Bereich eines Fitnessstudios stellt keinen Zustand dar, den ein umsichtiger Kunde des Studios nicht erkennen und sich dagegen mit der gebotenen Aufmerksamkeit nicht selbst schützen kann. Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main (OLG) hat deshalb Schadens­ersatz­ansprüche der gestürzten Klägerin zurückgewiesen.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die damals 74-jährige Klägerin ist Mitglied in einem von der Beklagten betriebenen Fitnessstudio. Sie war nach ihrem eigenen Training über eine von der Beklagten als "Free- Style-Zone" bezeichnete Fläche gegangen. Dort können Kunden verschiedene bereitliegende Geräte nehmen und nach eigenen Vorstellungen trainieren. Zwischen zwei ca. 8 m... Lesen Sie mehr




Werbung