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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Schneemangel“ veröffentlicht wurden
Oberlandesgericht Oldenburg, Urteil vom 25.07.2012
- 4 U 35/12 -
Dachlawinen: Befreiung des Dachs von Schnee durch Fachkräfte nur in Ausnahmefällen erforderlich
Ebenso keine Verpflichtung zur Anbringung von Schneefanggittern und zum Aufstellen von Warnschildern
Ein Hauseigentümer muss sein Dach nur in Ausnahmefällen durch Fachkräfte von Schnee befreien lassen. Eine generelle Verpflichtung dazu wäre unverhältnismäßig und nicht erfüllbar. Dies geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Oldenburg hervor.
In dem zu Grunde liegenden Fall parkte ein Autofahrer am Mittag des Neujahrstags sein Fahrzeug in einer Parkbucht vor einem Haus in Osnabrück. Im Laufe des Nachmittags lösten sich vom Dach des Hauses Eisbrocken und beschädigten das Fahrzeug. Es herrschte seit dem Morgen extremes Tauwetter, vor dem im Radio gewarnt wurde. Der Autofahrer behauptete, der Hauseigentümer habe seine Verkehrssicherungspflicht verletzt und klagte auf Schadenersatz. Das Landgericht Osnabrück gab der Klage statt. Dagegen richtete sich die Berufung des Hauseigentümers.Das Oberlandesgericht Oldenburg entschied zu Gunsten des Hauseigentümers. Er habe seine... Lesen Sie mehr
Landgericht Frankfurt am Main, Urteil vom 25.02.1991
- 2/24 S 480/89 -
Reiseprospekt ließ auf Schnee schließen: Reiseveranstalter haftet für Schneemangel am Urlaubsort
Irreführende Prospektangabe
Muss der Urlauber trotz irreführender Angaben des Veranstalters, die auf sichere Schneeverhältnisse am Urlaubsort schließen lassen, wegen Schneemangel in ein anderes Skigebiet ausweichen, trägt der Veranstalter die Kosten für die Fahrten in das nächstliegende geeignete Skigebiet. Dies hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Das Gericht sprach einer Familie eine teilweise Erstattung des Reisepreises zu, weil ihr Winterurlaubsort in der Schweiz gut 500 Meter niedriger lag als im Prospekt angegeben und damit deutlich weniger Schnee bot als erhofft.
Im zugrunde liegenden Fall fuhr eine Familie zum Jahreswechsel in Schwarzsee/Schweiz zum Skilaufen. Leider fand sie dort nicht genügend Schnee vor. Im Katalog für die Pauschalreise war Schwarzsee mit der Höhe 1560 Meter angegeben, der Ort liegt aber nur 1046 Meter hoch. Zwei der vier Lifte führen auf 1626 oder 1751 Meter hieß es. Die Kläger fuhren daher in verschneite Nachbarorte und... Lesen Sie mehr
Amtsgericht München, Urteil vom 13.07.1989
- 161 C 10590/89 -
Schneemangel kann Reisemangel sein
Reiseveranstalter versprach Schneesicherheit
Viele Urlauber möchten Weihnachten oder den Jahreswechsel im Schnee verbringen. Doch was ist, wenn es keinen Schnee gibt? Das Amtsgericht München sprach einem Pauschalreisenden 25 % Reisepreisminderung zu.
Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Pauschalreisender eine Skireise gebucht. Laut Prospekt versprach der Reiseveranstalter "Schneesicherheit" das ganze Jahr über. Doch leider lag tatsächlich bei Reiseantritt im Urlaubsort kein Schnee.Das Amtsgericht München sah dies als klaren Reisemangel an. Der Reiseveranstalter habe eine wesentliche Eigenschaft versprochen und... Lesen Sie mehr
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