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Amtsgericht München, Urteil vom 13.07.1989
161 C 10590/89 -

Schneemangel kann Reisemangel sein

Reiseveranstalter versprach Schneesicherheit

Viele Urlauber möchten Weihnachten oder den Jahreswechsel im Schnee verbringen. Doch was ist, wenn es keinen Schnee gibt? Das Amtsgericht München sprach einem Pauschalreisenden 25 % Reisepreisminderung zu.

Im zugrunde liegenden Fall hatte ein Pauschalreisender eine Skireise gebucht. Laut Prospekt versprach der Reiseveranstalter "Schneesicherheit" das ganze Jahr über. Doch leider lag tatsächlich bei Reiseantritt im Urlaubsort kein Schnee.

Klarer Reisemangel

Das Amtsgericht München sah dies als klaren Reisemangel an. Der Reiseveranstalter habe eine wesentliche Eigenschaft versprochen und dies nicht einhalten können. Der Urlauber habe in diesem Fall das Recht, den Reisepreis um 25 % zu mindern.

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© kostenlose-urteile.de (ra-online GmbH), Berlin 19.12.2006
Quelle: ra-online (pt)

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