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Samstag, 20. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rücküberstellung“ veröffentlicht wurden

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Urteil vom 07.12.2021
- 10 LB 278/20, 10 LB 268/20, 10 LB 270/20 und 10 LB 257/20). -

Rückführung nach Bulgarien zulässig

Behandlung von nicht vulnerablen international Schutzberechtigten genügt derzeit den Anforderungen nach der neueren Rechtsprechung des EuGH

Das Niedersächsischen Ober­verwaltungs­gericht hat mit vier Urteilen entschieden, dass alleinstehende, nicht vulnerable Personen, die in Bulgarien internationalen bzw. subsidiären Schutz erhalten haben, dorthin rücküberstellt werden dürfen.

Das Verwaltungsgericht Hannover hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in Urteilen jeweils unter Bezugnahme auf die bisherige Rechtsprechung des Senats (Urteile vom 29.1.2018 - 10 LB 82/17 - und vom 31.1.2018 - 10 LB 87/17 -) verpflichtet, für die jeweiligen Kläger Abschiebungsverbote nach § 60 Abs. 5 AufenthG hinsichtlich Bulgarien festzustellen (Az.: 2 A 3439/18, 15 A 3023/17 und 2 A 3026/19). Diese Urteile hat der Senat in den jetzt entschiedenen Berufungsverfahren geändert und die Klagen abgewiesen. In dem Verfahren zum Aktenzeichen 10 LB 259/20 hat es die Berufung des Klägers gegen das klagabweisende Urteil des Verwaltungsgerichts Lüneburg (Az.: 8 A 75/18) zurückgewiesen.... Lesen Sie mehr

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Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 20.07.2021
- 11 A 1674/20.A und 11 A 1689/20.A -

Aus Italien nach Deutschland weitergereiste Schutzberechtigte oder Asylsuchende dürfen nicht nach Italien rücküberstellt werden

Keine Rücküberstellung nach Italien wegen Gefahr extremer materieller Not

Die Asylanträge eines in Italien anerkannten Schutzberechtigten aus Somalia und eines Asylsuchenden aus Mali, der zuvor in Italien einen Asylantrag gestellt hatte, dürfen nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil die ernsthafte Gefahr besteht, dass sie im Falle ihrer Rücküberstellung dorthin ihre elementarsten Bedürfnisse für einen längeren Zeitraum nicht befriedigen können. Das hat das Ober­verwaltungs­gericht Nordrhein-Westfalen durch zwei bekannt gegebene Urteile entschieden.

In den hier vorliegenden Fällen hatte das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge den Asylantrag des Somaliers als unzulässig abgelehnt, weil er in Italien bereits internationalen Schutz erhalten hatte. Das Verwaltungsgericht Münster hatte die Klage des Somaliers mit der Begründung abgewiesen, international Schutzberechtigte hätten in Italien das Recht, für sechs Monate in Aufnahmeeinrichtungen... Lesen Sie mehr

Niedersächsisches Oberverwaltungsgericht, Urteil vom 29.01.2018
- 10 LB 82/17 -

Abschiebung anerkannter Flüchtlinge nach Bulgarien derzeit unzulässig

Anerkannte Flüchtlinge in Bulgarien von Obdachlosigkeit und extremer Armut bedroht

Das Niedersächsische Ober­verwaltungs­gericht hat entschieden, dass Asylbewerber, die bereits in Bulgarien als Flüchtlinge anerkannt worden sind, derzeit nicht nach Bulgarien rücküberstellt werden dürfen.

In dem zugrunde liegenden Fall war ein Syrer im Jahr 2014 nach seiner Flucht aus seinem Heimatland in Bulgarien als Flüchtling anerkannt worden. Anschließend reiste er in die Bundesrepublik Deutschland weiter und stellte dort erneut einen Asylantrag. Diesen begründete er damit, dass die Behandlung der Asylsuchenden in Bulgarien menschenrechtswidrig sei. Wegen der Anerkennung als Flüchtling... Lesen Sie mehr

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Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Urteil vom 10.11.2014
- A 11 S 1636/14 und A 11 S 1778/14 -

Dublin-Verfahren: Überstellung nach Bulgarien bei nicht ernsthaft erkrankten Männern und Paaren ohne kleine Kinder zulässig

Unmenschliche oder erniedrigende Behandlung aufgrund systemischer Mängel oder Schwachstellen des bulgarischen Asylsystems für betroffenen Personenkreis nicht zu erwarten

Nicht ernsthaft erkrankte Männer oder Paare ohne kleine Kinder, die in Bulgarien einen Asylantrag gestellt haben und anschließend als Asylbewerber nach Deutschland eingereist sind, dürfen im Dublin-Verfahren zur Durchführung des Asylverfahrens nach Bulgarien überstellt werden. Dies entschied der Verwaltungs­gerichts­hof Baden-Württemberg und verwies darauf, dass diesem Personenkreis in Bulgarien keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung aufgrund systemischer Mängel oder Schwachstellen des bulgarischen Asylsystems oder der dortigen Aufnahmebedingungen für Asylbewerber droht.

Die Kläger sind ihren Angaben zufolge Kurden aus Syrien. Sie reisten über die Türkei nach Bulgarien und stellten dort Asylanträge. Danach reisten sie nach Deutschland und stellten erneut Asylanträge. Auf Ersuchen des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge (Beklagte) erklärten die bulgarischen Behörden ihre Zuständigkeit für die Bearbeitung der Asylanträge und stimmten der Rücküberstellung... Lesen Sie mehr

Verwaltungsgericht Osnabrück, Urteil vom 22.09.2014
- 5 A 91/14 u.a. -

Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien rechtmäßig

Asylbewerber kann sich europäischen Staat führ Durchführung des Asylverfahrens nicht aussuchen

Das Verwaltungsgericht Osnabrück hat entschieden, dass die Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien dann rechtmäßig ist, wenn dort eine ordnungsgemäße Durchführung des Asylverfahrens gewährleistet ist und keine unmenschliche oder erniedrigende Behandlung der überstellten Asylbewerber zu erwarten ist. Das Gericht verwies in seiner Entscheidung darauf, dass sich Asylbewerber grundsätzlich nicht den europäischen Staat aussuchen könnten, in dem das Asylverfahren durchgeführt werden soll.

Die aus Somalia stammenden Kläger des zugrunde liegenden Verfahrens leben derzeit in Osnabrück und wenden sich gegen ihre von der Beklagten verfügte Rücküberstellung nach Italien. Sämtliche Kläger sind nach ihrer Ausreise aus dem Heimatland über Italien in die Europäische Union eingereist und hatten dort ihre Asylanträge gestellt. Nach ihrer Einreise in die Bundesrepublik stellten sie... Lesen Sie mehr

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof, Urteil vom 28.02.2014
- 13a B 13.30295 -

VGH: Rücküberstellung von Asylbewerbern nach Italien

Fristbeginn der Sechs-Monats-Frist

Die Sechs-Monats-Frist für die Rücküberstellung eines Asylbewerbers in einen anderen EU-Mitgliedsstaat beginnt erst ab der gerichtlichen Entscheidung im Klageverfahren zu laufen, sofern die Abschiebung in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren gestoppt wurde. Dies hat der Bayerische Verfassungsgerichtshof entschieden.

Im vorliegenden Fall hatte ein Asylbewerber aus Afghanistan vor seiner Antragstellung im Bundesgebiet bereits in Italien einen Asylantrag gestellt. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge lehnte seinen Asylantrag daher im Juli 2011 als unzulässig ab und ordnete die Abschiebung nach Italien an. Das Verwaltungsgericht stoppte in einem Eilverfahren die Abschiebung des Klägers mit Beschluss... Lesen Sie mehr



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