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Freitag, 26. April 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Rotweinflecken“ veröffentlicht wurden

Landgericht Dortmund, Urteil vom 03.09.1996
- 21 S 110/96 -

Ersatz für Beschädigungen aufgrund vertragswidrigen Gebrauchs der Mietsache unterfallen nicht der Schönheitsreparaturklausel

Pflicht zur Leistung von Schadensersatz besteht

Wird die Mietsache aufgrund eines vertragswidrigen Gebrauchs beschädigt, so unterfällt dies nicht der Schönheitsreparaturklausel des Mietvertrags. Der Mieter ist vielmehr zur Leistung von Schadenersatz verpflichtet. Dies geht aus einer Entscheidung des Landgerichts Dortmund hervor.

In dem zu Grunde liegenden Fall verlangte der Vermieter einer Wohnung nach dem Auszug des Mieters von diesen Schadenersatz wegen der Beschädigung der Teppiche im Wohnzimmer, Flur und Schlafzimmer. Der Teppichboden wies Flecken von Hundeurin sowie Rotwein- und Brandflecken auf. Er musste daher neu verlegt werden. Der Mieter weigerte sich zu zahlen. Seiner Meinung nach habe es sich um eine übliche Abnutzung gehandelt, die allenfalls der Schönheitsreparaturklausel unterfallen würde. Laut Mietvertrag musste der Mieter jedoch keine Schönheitsreparaturen durchführen. Der Vermieter klagte daraufhin auf Schadenersatz. Das Amtsgericht wies die Klage mit der... Lesen Sie mehr

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 13.02.2001
- 27 U 183/00 -

Gast verschüttet Rotwein auf den guten Polstern

Keine Neuanschaffung von Möbeln, wenn die Kosten mehr als 30 % über dem Zeitwert liegen

Ein Gastgeber kann von seinem Gast nur Wertersatz, nicht aber den Wiederbeschaffungswert verlangen, wenn dieser aus Unachtsamkeit Rotwein auf den vier Jahre alten Teppichboden und auf die ebenso alte, hochwertige Polstergarnitur verschüttet. Das hat das Oberlandesgericht Hamm entschieden.

Der Teppichboden hatte ursprünglich rund 14.000 DM, die Sitzmöbel rund 16.500 DM gekostet. Die Haftpflichtversicherung des Gastes hatte 7.000 DM Entschädigung gezahlt, weil die Flecken nicht rückstandslos zu entfernen waren. Die Gastgeber wollten aber weitere 13.500 DM von ihrem Gast für die Kosten der Neuverlegung des Bodenbelags und des Neubezugs der Polster unter Berücksichtigung... Lesen Sie mehr

Amtsgericht Augsburg, Urteil vom 14.07.2003
- 23 C 149/03 -

Haftung für Rotweinflecken auf Restaurant-Mobiliar

Kann Schlemmen richtig teuer werden?

Ein Lokal der „gehobenen“ Kategorie nahm einen Gast auf Schadensersatz von über 2.000,00 € wegen Verschmutzung der Einrichtung mit Rotweinflecken in Anspruch. Mit dieser Klage hatten sich das Amtsgericht und das Landgericht Augsburg zu befassen.

Die Beklagte hatte beim Besuch eines Restaurants der gehobenen Kategorie u.a. eine Flasche Rotwein bestellt. Beim Nachschenken war entweder, so die Beklagte, das Weinglas umgefallen, oder, so die Klägerin, der Beklagten die Rotweinflasche aus der Hand geglitten. Jedenfalls wurden die cremfarbenen Polster der Sitzecke am Tisch der Beklagten und die Wand mit Rotwein „bekleckert“. Die... Lesen Sie mehr