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Donnerstag, 28. März 2024

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die zehn aktuellsten Urteile, die zum Schlagwort „Mietermehrheit“ veröffentlicht wurden

Amtsgericht Ludwigsburg, Urteil vom 08.12.2022
- 1 C 843/22 -

Bei Mietermehrheit muss Kündigung gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden

Dies gilt auch bei Aufnahme eines weiteren Mieters nur zu Sicherungszwecken

Hat eine Wohnung mehrere Miete, so muss die Kündigung des Mietverhältnisses grundsätzlich gegenüber allen Mietern ausgesprochen werden. Dies gilt auch dann, wenn der weitere Mieter nur zu Sicherungszwecken im Mietvertrag aufgenommen wurde. Dies hat das Amtsgericht Ludwigsburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Im Jahr 2004 schloss eine Frau einen Mietvertrag über eine Wohnung in Baden-Württemberg ab. Dabei wurde vereinbart, dass zu Sicherungszwecken auch ihr Vater mit in dem Vertrag als Mieter aufgenommen wird. Dieser unterschrieb sodann den Mietvertrag und wurde dort als Mieter genannt. Im Jahr 2021 erklärte die Vermieterin die Kündigung des Mietverhältnisses wegen Eigenbedarfs. Da die Kündigung aber nur gegenüber der einen Mieterin ausgesprochen wurde, bestand nachfolgend Streit, ob die Kündigung wirksam war. Die Vermieterin bejahte dies und erhob Klage auf Räumung und Herausgabe der Wohnung.... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht München, Urteil vom 13.01.2022
- 473 C 9473/21 -

Beleidigung des Vermieters führt zu außerordentlicher Kündigung

Vertrauens­verhältnis ist nachteilig zerstört

Das Amtsgericht München verurteilte vier Mieter dazu, ihre gemeinsame Wohnung in Oberschleißheim zu räumen. Die Bewohner haben nun bis Ende Juli Zeit, auszuziehen und diese an ihre Vermieter zurück zu zugeben.

Die Beklagten lebten bereits seit 2006 in einer Fünfzimmerwohnung in München in einem Haus, das in Wohneinheiten aufgeteilt ist. In der Hausordnung war unter Anderem geregelt, dass das Abstellen von Gegenständen (insbesondere von Krafträdern, Mopeds, Fahrrädern und Kinderwagen) auf dem Hof, in der Garagenauffahrt, in den Gängen des Kellers oder des Speichers und im Treppenhaus einer... Lesen Sie mehr

Landgericht Berlin, Urteil vom 22.07.2021
- 67 S 59/21 -

Anspruch der Mietermehrheit auf Erlaubnis der Untervermietung erfordert Vorliegen eines berechtigten Interesses nur bei einem Mieter

Berechtigtes Interesse muss nicht bei allen Mietern vorliegen

Beanspruchen die Mieter einer Wohnung die Erlaubnis zu einer Untervermietung gemäß § 553 Abs. 1 BGB, so muss das berechtigte Interesse daran nur bei einem Mieter vorliegen. Das berechtigte Interesse muss somit nicht bei allen Mietern bestehen. Dies hat das Landgericht Berlin entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Die Mieter einer Wohnung in Berlin beanspruchten im Jahr 2020 von der Vermieterin die Erlaubnis zur teilweisen Gebrauchsüberlassung an eine Untermieterin. Einer der Mieter war in eine andere Wohnung in Berlin umgezogen. Der übrig gebliebene Mieter wollte die Wohnung nicht alleine nutzen und daher die Untermieterin aufnehmen. Da die Vermieterin... Lesen Sie mehr

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Amtsgericht Flensburg, Urteil vom 29.03.2021
- 66 C 183/20 -

Inhaber des Miet­kautions­spar­kontos kann auch bei Mietermehrheit allein auf Herausgabe der Sparbuchs klagen

Sparkonto als Mietsicherheit an Vermieter verpfändet

Hat von mehreren Mietern einer Wohnung nur einer der Mieter ein Sparkonto als Mietsicherheit angelegt und an den Vermieter verpfändet, so kann der Mieter als alleiniger Kontoinhaber auch auf Rückgabe der Sparbuchs klagen. Dies hat das Amtsgericht Flensburg entschieden.

Dem Fall lag folgender Sachverhalt zugrunde: Nach dem Ende eines Mietvertrags über eine in Schleswig-Holstein gelegenen Doppelhaushälfte im Jahr 2019 bestand Streit über die Herausgabe der Mietkaution. Mieter des Hauses war ein Ehepaar. Der Ehemann hatte zu Mietbeginn als Mietsicherheit ein Sparkonto angelegt und dieses an den Vermieter verpfändet. Nun klagte der Ehemann auf Herausgabe... Lesen Sie mehr




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